Affäre an Alfterer HochschuleProfessor erzielt Vergleich mit Kündigungsklage

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Die Alanus Hochschule in Alfter (Symbolbild) 

Alfter/Bonn – Der Professor lehrt seit mehr als einem Jahrzehnt an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft in Alfter, ist offenbar eine Koryphäe in seinem Fach, hat Lehraufträge in ganz Europa wahrgenommen, wie aus der Webseite der Hochschule hervorgeht – und wenige Jahre vor seinem Eintritt ins Rentenalter steht der Mann im Mittelpunkt einer monatelangen Schmuddelaffäre an der Schule, die zu seiner Kündigung führte. Am Dienstag könnte der Fall aber vor der 6. Kammer des Bonner Arbeitsgerichts zu einem Ende gekommen sein.

Parteien waren um Diskretion bemüht

Worum es konkret in der Sache ging, wurde in der öffentlichen Verhandlung in Saal 15 des Gerichts nur im Ungefähren deutlich. Die Parteien, hier die Anwältin des Professors, der selbst nicht zugegen war, dort Alanus-Kanzlerin Myrle Dziak-Mahler und zwei Anwälte der Hochschule, waren bemüht, die Angelegenheit gegenüber der Öffentlichkeit diskret zu behandeln, um seinen und den Ruf der Schule nicht zu gefährden.

Klar scheint dies zu sein: Der Lehrer ist homosexuell, und offenbar fühlten sich einige Studierende, Männer wie Frauen, von ihm „angemacht“. An der Hochschule kursierte ein Papier, in dem „Anzüglichkeiten“ des Beschuldigten aufgelistet wurden.

Er habe einen „Schlafzimmerblick“, hieß es zum Beispiel. Auch von einer Dating-Plattform war die Rede, auf der der Lehrer verkehrt sein soll. Schließlich sollen private Daten von ihm verbreitet worden sein.

Unmut über den Lehrer

In Alfter habe sich „Unmut“ über den Lehrer breitgemacht, auch unter Studierenden. Die Mehrzahl seines Fachbereichs wolle gehen, wenn er zurückkehre, das gefährde die Hochschule, sagte einer der Anwälte vor Gericht.

Die Geschäftsführung mahnte den Professor schließlich zweimal ab, dann gab es eine außerordentliche Kündigung, gegen die er vor dem Arbeitsgericht klagte. Nach einem Gütetermin, bei dem es keine Einigung gab, legte die Alanus-Kanzlerin mit einer ordentlichen Kündigung mit Wirkung zum Semesterende am 31. August 2022 nach.

Vorwürfe zurückgewiesen

Die Anwältin des Gekündigten wies am Dienstag alle Vorwürfe gegen ihren Mandanten zurück: „Er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, ihm ist Unrecht widerfahren.“ Der Professor möchte sein Arbeitsverhältnis an der Hochschule fortsetzen, wenn nicht, drohe ihm Arbeitslosigkeit, da ihm in seinem Alter wohl anderswo keine Professur mehr angeboten würde, führte die Juristin aus.

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In der mündlichen Verhandlung war erkennbar, dass beide Seite um eine Einigung bemüht waren, mit der sie das Gesicht wahren können. Die Vorsitzende Richterin Schramm erarbeitete schließlich folgenden Vergleichsvorschlag: Die Hochschule nimmt die Kündigung zurück, der Professor bleibt bis zum 31. August dieses Jahres bei vollem Gehalt angestellt, ohne seinen Lehrauftrag ausfüllen zu müssen und bekommt dann eine Abfindung in fünfstelliger Höhe plus ein ebenfalls fünfstelliges Schmerzensgeld wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung; das Zeugnis wird „wohlwollend“ ausfallen. Nach kurzer Beratung nickten die Parteien den Vorschlag ab.

Kanzlerin Dziak-Mahler kündigte an, sie werde in einer Protokollnotiz zu der Vereinbarung betonen, dass die Alanus-Hochschule Menschen jedweder geschlechtlichen Ausrichtung oder Hautfarbe willkommen heiße und der Vorwurf, die Institution sei gegen Homosexuelle, die Schule erschüttere. Wichtig sei es ihr, dass die Studierenden einen geschützten Raum vorfänden, in dem sie gut studieren könnten.