„Box“ oder „Bombe“Prozess um Drohung eines Kunden am Telefon eingestellt

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Symbolbild

  • Ismail M. steht in Köln vor Gericht, weil er einem Mitarbeiter eines Internet-Anbieters am Telefon mit einer Paketbombe gedroht haben soll.
  • Doch der Angeklagte gibt an, dass er eine „Box“ zurückschicken wollte und keine „Bombe“.
  • Laut Anklage habe M. mit dieser Äußerung dem Mitarbeiter „einen Mord angedroht und polizeiliche Maßnahmen ausgelöst“, so dass von einer Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens auszugehen sei.

Köln – Hört man Ismail M. zu, ist man geneigt, seine profunden Deutschkenntnisse zu bewundern. Der Informatiker, gebürtig aus Eritrea, spricht fließend deutsch, allerdings macht sein ausgeprägter Akzent es ab und zu schwierig, ihn zu verstehen. Regt er sich auf, wird die Kommunikation zusätzlich erschwert, obwohl die Wortwahl des Angeklagten präzise ist. Ein Aspekt, der im Gerichtssaal offenkundig wird und entscheidend ist für den Prozessausgang.

Im Saal musste sich M. wegen „Störung des öffentlichen Friedens“ auf der Anklagebank einfinden. Ismail M. ist eines ganz wichtig: „Ich lebe seit Jahren in Deutschland, habe mich stets korrekt verhalten.“ Immer wieder betont er, dass er sich noch nie strafrechtlich etwas hat zuschulden kommen lassen.  Hat M. am Telefon nun von einer „Paketbombe“ gesprochen, die er zuschicken wollte oder war lediglich von einer „Box“ die Rede, die an den Empfänger zurückgehen sollte?  Box oder Bombe? War  alles also nur ein Missverständnis?

Streit am Telefon

Der Mitarbeiter eines Internet-Anbieters jedenfalls bekam es mit der Angst zu tun, als er den höchst aufgeregten M. am Telefon hatte. In dem Gespräch ging es um einen Internet-Anschluss,  der nach einigem Hin- und Her vom Anbieter gesperrt worden war.  M. hatte zwei Internet-Verträge für seinen Computer zu Hause abgeschlossen, obwohl ein Vertrag nach Auskunft eines Technikers durchaus gereicht hätte.

Gleichwohl hatte ihm sein Anbieter eine zusätzliche Fritzbox geschickt, die M. aber gar nicht haben wollte, was ihn am Telefon wütend machte, da er doppelt zur Kasse gebeten wurde.  Der Mitarbeiter am Telefon verweigerte jedoch irgendwann die Zuständigkeit,  legte ihm nahe, eine andere Stelle innerhalb des Hauses anzurufen. Offensichtlich hatte er M. nur schwer verstehen können, der sehr aufgeregt war und sich immer mehr in Rage redete. Und erklärte offensichtlich in drohendem Unterton, dem Anbieter die Box im Paket zurückzusenden.

Verfahren eingestellt

Der Mitarbeiter hingegen verstand „Paketbombe“, und prompt wurde eine Anzeige daraus. Laut Anklage habe M. mit dieser Äußerung dem Mitarbeiter „einen Mord angedroht und polizeiliche Maßnahmen ausgelöst“, so dass von einer Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens auszugehen sei.

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Entscheidend wäre die Aussage des Mitarbeiters des Internet-Anbieters gewesen, der in Kiel im Callcenter sitzt. Doch die weite Anreise  hatte das Gericht zunächst aus Kosten- und Verhältnisgründen nicht angeordnet. Letztlich sei nicht auszuschließen, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte  am Telefon falsch verstanden wurde. Das Verfahren wurde daraufhin im allseitigen Einverständnis auf Kosten der Staatskasse eingestellt.