„Dringend telefonieren“18-Jähriger leiht sich in Sülz ein iPhone und rennt davon

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Mitarbeiter aus vielen Branchen sind heutzutage nicht mehr auf das Büro angewiesen: Mit dem Smartphone kann von überall aus gearbeitet werden.

Köln-Sülz – Für den Diebstahl eines iPhone XS in Sülz musste ein 18-Jähriger aus Köln mehrere Tage im Gefängnis verbringen. Am vergangenen Samstag (14.03) hatte der junge Mann an der Haltestelle Berrenrather Straße/Gürtel in Sülz eine Frau angesprochen und gab vor, dringend telefonieren zu müssen. Bereitwillig gab die Dame dem Fremden ihr Handy, ein iPhone XS der Marke Apple im Wert von 1300 Euro. Damit entfernte sich der Jugendliche von der Smartphone-Besitzerin immer ein Stück weiter.

„Bitte nicht so weit weggehen“, bat die Frau den jungen Mann noch, was diesen dazu veranlasste loszurennen. Auf der Flucht in Richtung Aachener Straße konnte der Handydieb jedoch gestellt werden, noch vor dem Eintreffen der Polizei kam das iPhone zurück zu der eigentlichen Besitzerin. Da der Junge obdachlos war, erließ ein Richter kurze Zeit später einen Haftbefehl.

Jugendlicher muss sich vor Schnellgericht verantworten

Im Rahmen des beschleunigten Verfahren, auch Schnellgericht genannt, musste sich der Beschuldigte bereits am Freitag (20.03) vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Es war eines von ganz wenigen Verfahren im Kölner Justizgebäude, die meisten, in denen etwa Angeklagte nicht in Haft sitzen, wurden wegen des grassierenden Coronavirus auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

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Der Richterin sagte der Angeklagte, seine Ausbildung als Mediengestalter an einer privaten Akademie weiter führen zu wollen, woraufhin die Vorsitzende erwiderte: „Ihre Eltern haben den Vertrag bereits gekündigt, das hat ihr Vater bei der Polizei berichtet.“ Denn die Eltern hatten für die Ausbildung bezahlt, der Sohn war aber nur sporadisch zu den Unterrichtseinheiten erschienen.

Kölner Handydieb erhält vor dem Amtsgericht Jugendarrest

Der junge Angeklagte gab sich im weiteren Verlauf der Verhandlung geläutert und sagte, in Zukunft kein Marihuana mehr konsumieren zu wollen. Er könne bei seinem Vater unterkommen und wolle einen Weg finden, die Ausbildung fortzusetzen. Die Richterin setzte als Urteil einen Jugendarrest fest, der durch die jetzt erlittene Haft schon abgegolten war. Der 18-Jährige kam frei.

Die Richterin gab dem Jugendlichen den Rat, eine Entzugstherapie zu machen. „Sie befinden sich in einer Abwärtsspirale“, sagte sie, zumal der 18-Jährige vor einigen Wochen nach erheblichem Medikamentenkonsum bewusstlos am Hauptbahnhof Düsseldorf gefunden worden war. „Ich hatte den Zug zu meiner Freundin verpasst und dann eine Tablette nach der anderen gefressen“, war seine Erklärung. Umbringen habe er sich damit nicht wollen.