Beamter weint im GerichtssaalFreispruch für Kölner Polizisten – Verfahren lief fast sechs Jahre

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Der beschuldigte Polizist mit seinem Verteidiger Christoph Arnold im Kölner Amtsgericht

Der beschuldigte Polizist mit seinem Verteidiger Christoph Arnold im Kölner Amtsgericht

Mehrere Jahre lief ein Verfahren gegen den Beamten. Der Vorwurf lautete auf Verfolgung Unschuldiger. 

Mit einem Freispruch endete am Donnerstag am Amtsgericht ein Strafverfahren, das einen Polizisten aus Köln sogar ins Gefängnis hätte bringen können. Doch bewiesen wurde der schwere Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger in der fünfstündigen Verhandlung nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann beschuldigt, wissentlich eine falsche Anzeige gegen einen Demonstranten gefertigt zu haben.

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Der heute 32-jährige Polizeibeamte soll laut Anklage im August 2018 einen Sachverhalt auf dem Breslauer Platz schlichtweg erfunden haben. So habe er im Rahmen einer Gegendemo gegen eine Versammlung der „Patrioten NRW“ einen Angriff gegen seine Person geschildert, der nie stattgefunden habe. Hinterher habe er 300 Euro Schmerzensgeld von dem Beschuldigten gefordert.

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Als Beweis galt in dem Verfahren vor allem ein Video, das bei Youtube im Internet zu sehen war. Es zeigt, wie Polizisten linke und rechte Demonstranten voneinander trennen. Bei der Festnahme des Demonstranten war der Polizist, der später die Anzeige schrieb, augenscheinlich nicht dabei. Laut Anklage ein Hinweis auf eine Falschbehauptung in der später schriftlich verfassten Strafanzeige.

Verteidiger: Angriff auf Polizei nicht auf Video zu sehen

Verteidiger Christoph Arnold wies allerdings darauf hin, dass der Angriff des Demonstranten zu einem Zeitpunkt stattgefunden habe, als die Beamten sich noch in einer Polizeikette befanden. Gerade diesen Moment fängt das Video nicht ein, es sei somit etwa 20 Sekunden Zeit für einen Angriff gewesen. Erst danach war der angeklagte Polizist wieder in dem Video zu sehen.

Offenbar hatte auch ein missverständlicher Satz eines Gutachters zur Anklage geführt. Der las sich so, als wäre ein Angriff des Demonstranten nach Bewertung der Videobilder allein zeitlich nicht möglich gewesen. Im Prozess widersprach der Sachverständige dem vehement. Auch aufgrund von entgegenstehenden Zeugenaussagen forderte die Staatsanwältin letztlich einen Freispruch.

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Verteidiger Arnold zeigte vor dem dann tatsächlich erfolgten Freispruch seinen Unmut darüber, dass an den Vorwürfen gegen seinen Mandanten so lange festgehalten worden sei. Über Jahre habe der junge Vater nicht gewusst, ob er seinen Beamtenstatus verliert, das habe die Familie sehr belastet. Als der Anwalt das ausgesprochen hatte, weinte der Polizist auf der Anklagebank bittere Tränen.

Richter Karl-Heinz Seidel resümierte am Ende der Verhandlung: „Wir wissen nicht, was an jenem Tag wirklich passiert ist.“ Das Verfahren hatte sich in die Länge gezogen, da die Staatsanwaltschaft zunächst den Ausgang des gegen den Demonstranten geführten Strafverfahrens wegen Widerstandes abgewartet hatte. Das war dann gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden.