Zwei Kölner vor GerichtTherapeutin betäubt und entführt – so bewertet ein Psychiater die Täter

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Die Angeklagten, dazwischen ihre Verteidiger, verstecken sich beim Prozessauftakt hinter einer Jacke und einer Mappe vor den Pressefotografen.

Die Angeklagten, dazwischen ihre Verteidiger, verstecken sich beim Prozessauftakt hinter einer Jacke und einer Mappe vor den Pressefotografen.

Das Opfer wurde in einer Wohnung in Niehl gefangen gehalten.

Der Prozess um die brutale Entführung einer Kölner Therapeutin steht kurz vor dem Abschluss. Am Mittwoch wurde die wichtige Frage erörtert, ob möglicherweise vorliegende psychische Erkrankungen bei den beiden Angeklagten die „skurrile und eigentlich nicht fassbare“ Tat, so der Gutachter, begünstigt habe. Der Sachverständige kam dabei zu unterschiedlichen Bewertungen.

Köln: Zwei Männer betäuben und entführen Psychotherapeutin

Zwei Männer hatten die Psychotherapeutin im Oktober vergangenen Jahres in ihrer Praxis überwältigt, betäubt und in einer Kiste in eine Wohnung in Niehl verbracht. Als Initiator gilt ein ehemaliger Patient der Therapeutin, der sich schlecht behandelt fühlte. Der 40-Jährige wollte laut Anklage ein Schuldeingeständnis und forderte einen Millionenbetrag als „Schmerzensgeld“.

Als Komplize mit auf der Anklagebank sitzt der Lebensgefährte des Mannes, ein gelernter Krankenpfleger. Er hatte zugegeben, bei der Entführung mitgewirkt und der Frau fachmännisch einen Venenzugang zur Verabreichung von Beruhigungsmitteln gelegt zu haben. Er selbst hatte nicht mitbekommen, dass sein Freund das Opfer am nächsten Tag freiwillig hatte gehen lassen.

Köln: Gutachter sieht volle Schuldfähigkeit bei Komplizen

Den 55-Jährigen bezeichnete der psychiatrische Gutachter am Mittwoch als voll schuldfähig. Es liege bei dem Mann keine psychische Erkrankung vor, auch habe er keinen so exzessiven Drogenmissbrauch zur Tatzeit festgestellt, dass dieser relevant wäre. Dass er dem Haupttäter geradezu hörig gewesen sei, lasse sich nur mit der intensiven Liebesbeziehung erklären.

Der Vorsitzende Richter Thomas Stollenwerk deutete an, es persönlich nicht nachvollziehen zu können, dass der 55-Jährige dem Mitangeklagten weiter verfallen sei und ihn immer noch heiraten wolle. Er wolle neben dem der geschädigten Therapeutin nicht noch ein Leben zerstören, hatte der frühere Leiter eines Altenheims dem Gutachter zu dieser Frage gesagt.

Köln: Angeklagter sprach zunächst von inszenierter Entführung

Zum früheren Patienten der Therapeutin berichtete der Sachverständige, dass dieser die Vorwürfe zunächst vehement bestritten habe. Das Opfer habe die angebliche Entführung selbst inszeniert, um ihm noch weiter zu schaden. Auch später habe der studierte Jurist keinerlei Reue für seine Tat gezeigt. Er habe sich durchgehend unverstanden gezeigt und selbst als Opfer dargestellt.

Der 40-Jährige sei hoch manipulativ und übernehme keine Verantwortung für sein Verhalten. Der Gutachter attestierte dem Angeklagten zwar eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Dies reiche aber nicht, um die Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat einzuschränken. Mit dieser Bewertung des Gutachters droht beiden Beschuldigten weiterhin eine lange Gefängnisstrafe.