Nach Unfall an Kölner Baustelle44-jährige Mercedes-Fahrerin verklagt Sicherungsfirma

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Symbolbild

Köln – Auf dem Zeugentisch in Saal 121 des Amtsgerichts lag am Dienstag ein ausladendes Teil, das sich sonst nur im Freien findet, zum Beispiel an Baustellen auf der Straße: eine so genannte Schlauchbrücke aus Hartgummi, in deren offenen Kanälen sich Kabel oder Schläuche verlegen lassen, so dass sie nicht von darüber hinweg fahrenden Autos beschädigt werden können. Mit Verbindungselementen lassen sich beliebig viele solcher Elemente zu einer entsprechend breiten Brücke zusammenhängen.

Eine solche Vorrichtung verlief im April des vergangenen Jahres quer über die Vitalisstraße in Bickendorf. Als die Fahrerin eines Mercedes der B-Klasse sie passierte, gab es ein dumpfes Geräusch: Ein Brückenteil hatte in den Unterboden des Wagens ein Loch gerissen. Die Marken-Werkstatt, in die sie ihr Auto brachte, berechnete rund 800 Euro. Das Geld wollte sie von der Firma, die an der Baustelle für die Verkehrssicherung zuständig gewesen war, zurückerstattet bekommen. Die stellte sich quer. Also klagte die 44-Jährige. Weil eine gütliche Einigung nicht möglich war, trafen sich die Parteien zur mündlichen Verhandlung.

Prozess in Köln: Einschätzung des Sachverständigen eindeutig

Als Erstes kam ausführlich ein Sachverständiger zu Wort, der anhand des Demonstrationsobjekts auf dem Zeugentisch und mit Hilfe von Fotos sein Gutachten erstattete. Seine Einschätzung fiel eindeutig aus. Die Bilder würden zeigen, das sich die Brücke nicht in gerade Reihe über die Fahrbahn gezogen habe, sondern einzelne Schlauchbrücken an der entscheidende Stelle nicht ordnungsgemäß miteinander verbunden gewesen seien.

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Deshalb könne beim Überfahren eine Seite eines solchen Teilstücks hochgeschlagen sein und die Verkleidung des Unterbodens beschädigt haben. Das sei auch bei geringer Fahrgeschwindigkeit möglich; das Tempo sei „sekundär“. Der Anwalt der beklagten Firma hatte vorgebracht, die Frau sei viel zu schnell gefahren. Dieses Argument war also vom Tisch.

Prozess in Köln: Schadenshöhe sei „plausibel“

Zur geltend gemachten Schadenshöhe sagte der Sachverständige, sie sei ebenfalls „plausibel“. Zum Beispiel sei es nach einem solchen Vorfall durchaus üblich, dass in der Werkstatt, wie es hier geschehen war, die Achse des Wagens vermessen werde. Der Anwalt der Firma hatte in Zweifel gezogen, dass alle Posten des Kostenvoranschlags gerechtfertigt seien.

Die Anhörung von zwei Zeugen, die von der Firma in der Vitalisstraße eingesetzt worden waren, erwies sich als unergiebig: Sie konnten sich nicht an den Vorfall erinnern. Ein Bauhelfer sagte nur allgemein, erfahrungsgemäß verhielten sich viele Autofahrer an einer Baustelle ungeduldig, würden aggressiv, hupten und gäben „Vollgas“. Deshalb müssten die Schlauchbrücken immer wieder in Ordnung gebracht werden. Der Amtsrichter ließ am Ende der Verhandlung deutlich erkennen, dass die Klägerin gute Karten hat. Als Termin für eine Entscheidung setzte er den 9. Januar fest.