NRW-VerfassungsgerichtKöln muss Wahlbezirke bis Ende Februar neu zuschneiden

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Wahlkabine

Symbolbild

Köln – In vielen Großstädten in Nordrhein-Westfalen müssen Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September neu zugeschnitten werden. Der Auslöser ist ein Urteil des Verfassungsgerichts NRW vom 20. Dezember, demzufolge die Stichwahl nicht abgeschafft werden durfte.

Die Richter äußerten sich damals außerdem zur Größe der Wahlkreise. Diese durften bislang laut Kommunalwahlgesetz um bis zu 25 Prozent von der durchschnittlichen Zahl der dort lebenden Wahlberechtigten abweichen.

Frist läuft am 29. Februar ab

Das Verfassungsgericht kam nun jedoch zu der Ansicht, dass es höchstens 15 Prozent sein dürfen. Betroffen sind fast alle großen Städte in Nordrhein-Westfalen wie Köln, Düsseldorf und Dortmund.

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Der Eingang zum Verfassungsgerichtshof in Münster.

„Wir müssen voraussichtlich 15 Wahlbezirke neu zuschneiden“, sagte Kölns Stadtdirektor Stephan Keller am Mittwoch dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Zeit dafür dränge, da die Veränderung bis zum 29. Februar vorgenommen sein muss. „Das ist sehr sportlich, aber wir werden das schaffen“, fügte Keller hinzu. 

Der Wahlausschuss muss über die neuen Zuschnitte entscheiden. Dieser hatte die Wahlbezirke zuletzt im Herbst 2019 angepasst, weil laut Keller bis dahin auch solche existierten, die bezogen auf die Zahl der dort wohnenden Wahlberechtigten um mehr als 25 Prozent abwichen. Nun gilt es, diese Quote noch einmal zu reduzieren.

Das könnte auch Auswirkungen auf die Chancen der Bewerber um ein politisches Mandat haben, falls vermeintliche Hochburgen einer bestimmten Partei aufgrund der Änderungen plötzlich keine mehr sein sollten. Einige Stadtbezirke könnten zudem ein Ratsmandat verlieren, während andere eines gewinnen.

Unklar ist auch, ob die bereits aufgestellten Kandidaten in den Wahlbezirken , die neu zugeschnitten werden müssen, ihre Kandidatur fortsetzen können – schlimmstenfalls wäre es notwendig, diese noch einmal neu aufzustellen. Davon wäre in Köln zum Beispiel die CDU betroffen.  

SPD: Nicht-EU-Bürger werden zu Menschen zweiter Klasse

Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der nordrhein-westfälischen SPD, kritisierte das Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Kämmerling sieht durch neue Wahlbezirksgrenzen in Großstädten Nicht-EU-Bürger potenziell im Nachteil. Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte er:  „Menschen ohne deutschen oder EU-Pass bei der Einteilung der Wahlbezirke nicht mehr zu berücksichtigen, schafft eine Klassengesellschaft in unseren Kommunen. Sie zahlen genauso ihre Grundsteuer, bringen ihre Kinder genauso in Kindergärten und fahren genauso über städtische Straßen – sie bei den Wahlkreisen nicht zu berücksichtigen, macht sie zu Menschen zweiter Klasse.“

Stadt- bzw. Gemeinderäte seien aber „für alle Einwohner in ihrer Kommune zuständig und verantwortlich". Kämmerling befürchtet: „Mandatsträger aus Wahlkreisen mit vielen Einwohnern ohne deutschen oder EU-Pass haben demnächst deutlich größere Wahlkreise und mehr Menschen zu betreuen. Ein Problem ist auch, dass gerade diese Wahlkreise, die demnächst größer werden, häufig besondere Aufmerksamkeit und Engagement der Kommunen brauchen. Das wird hier konterkariert.“