„Fußgängerfeindliches Ansinnen“Lobbyverein kritisiert Politik für Haltung zur Mülheimer Brücke

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Der Rad- und Fußweg auf der Mülheimer Brücke.

Der Rad- und Fußweg auf der Mülheimer Brücke.

Bleibt die Mülheimer Brücke nach der Sanierung zweispurig für Autos je Fahrtrichtung oder nicht? „Fuss e.V.“ hat dazu eine klare Haltung.

Der Kölner Fuß- und Lobbyverein „Fuss e.V.“ lehnt einen gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der Mülheimer Brücke ab. Sprecherin Anne Grose sagte: „Die Wichtigkeit des Fußverkehrs wurde häufig und gerne betont und alle gelobten, sich für diese vernachlässigte Verkehrsart einzusetzen. Doch nun, wo die Fläche knapp ist, zeigt sich, dass diese Bekenntnisse zum Fußverkehr nach wie vor lediglich Lippenbekenntnisse sind und die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker ihre Verantwortung auch für die Fußgängerinnen und Fußgänger nicht wahrnehmen.“

Wie berichtet, will die Stadtverwaltung Autos künftig einspurig statt wie bislang zweispurig je Fahrtrichtung über die Mülheimer Brücke fahren lassen, also die Fläche für sie halbieren. Der jeweils rechte Fahrstreifen soll als Radweg ausgewiesen werden, zusätzlich zum bisherigen Rad- und Fußweg auf jeder Brückenseite. Die Brücke wird seit 2018 saniert, das Großbauprojekt soll 2026 beendet sein.

Diese Aufteilung schlägt die Verwaltung vor.

Diese Aufteilung schlägt die Verwaltung vor.

Die Fläche auf der Brücke werde der steigenden Radverkehrsnachfrage nicht gerecht, teilte die Stadt in ihrem Vorschlag für den Stadtrat mit. Deshalb sei es nötig, die Radverkehrsführung zu ändern. Der Rat hatte 2016 gefordert, das zu untersuchen. Doch nun fordern einige Fraktionen zunächst Fragen auf ihre Antworten zu den jetzt vorgelegten Plänen der Verwaltung.

Grose bezeichnet die Position einiger Fraktionen als fußgängerfeindliches Ansinnen. „Die Situation für den Fußverkehr auf der Nebenanlage war und ist unsäglich: Der Platz, der sich mit dem Radverkehr geteilt werden soll, wird zwar nach der Sanierung um bescheidene 18 Zentimeter auf 3,12 Meter verbreitert, ist jedoch nach wie vor für eine gemeinsame Nutzung mit dem Radverkehr viel zu eng. Der Fußverkehr alleine braucht schon mindestens zwei Meter, wenn zwei Menschen aneinander vorbeigehen. Bei einer Mitnutzung durch den Radverkehr käme noch ein Sicherheitsabstand von 30 cm hinzu.“ (mhe)