OVG-BeschlussKölner Polizei darf auf dem Ebertplatz weiter filmen – vorerst

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Kamera Polizei Ebertplatz

Die Videokameras am Ebertplatz sind vorerst ohne Einschränkungen zulässig.

Köln – Die Polizei darf ihre Videobeobachtung des Ebertplatzes und der unmittelbaren Umgebung vorerst weiterhin ohne Einschränkungen fortsetzen. Das hat das  NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden und damit einen Beschluss der Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben. Die Betonung liegt allerdings auf „vorerst". Denn es handele sich um einen so genannten Hängebeschluss, erklärte OVG-Sprecherin Gudrun Dahme dem „Kölner Stadt-Anzeiger", also eine Zwischenentscheidung.

Wann das OVG endgültig entscheidet, sei noch nicht abzusehen. Der Senat sei allerdings der Auffassung, dass die Nachteile überwiegen würden, müsste die Polizei die Videoüberwachung bis zu einem endgültigen Beschluss bereits jetzt so stark einschränken, wie die Kölner Verwaltungsrichter dies entschieden haben.

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Initiative will Videoüberwachung in Köln stoppen

Der Rechtsstreit geht zurück auf eine Antrag der Initiative „Kameras stoppen". Die Datenschützer wollen die polizeiliche Videoüberwachung auf dem Ebertplatz und an anderen Orten in der Stadt grundsätzlich untersagen lassen. Vor dem Verwaltungsgericht hatte die Initiative Ende Juli einen Teilerfolg erzielt. Demnach darf die Polizei ihre Kameras zwar weiter betreiben, aber nur unter der Voraussetzung, dass zum Beispiel Autokennzeichen sowie die Eingänge von Geschäften und Wohnhäusern unkenntlich gemacht werden.

Die Polizei hatte diesen Beschluss vor dem OVG angefochten mit der Begründung, eine Teilverpixelung sei technisch nicht möglich. Außerdem würde der Umfang der geforderten Schwärzung von Bildern die Videobeobachtung im Umfeld des Ebertplatzes faktisch unmöglich machen, weil große Flächen auf den Monitoren dann „einfach nur noch schwarz" erscheinen würden.

OVG-Zwischenbeschluss ist nicht anfechtbar

Die OVG-Richter in Münster nannten die Ausführungen der Polizei „schlüssig und jedenfalls nicht von vornherein unrichtig". Durch den sofortigen Vollzug der Verwaltungsgerichtsentscheidung, führte der Senat weiter aus, entstünde ein „erheblicher Nachteil für das öffentliche Interesse an einer effektiven Bekämpfung von Straftaten". Und dieser Nachteil wöge schwer angesichts von Delikten wie Gewaltkriminalität oder Sexualdelikten. Polizeipräsident Jacob teilte mit, er freue sich über die Entscheidung. Die Videobeobachtung sei ein „effektives Mittel der Gefahrenabwehr für die Sicherheit der Menschen in Köln". Der OVG-„Hängebeschluss" ist unanfechtbar.