Verwaltungsgericht KölnWagenknecht-Partei klagt erfolglos gegen den WDR – Attacken auf ARD und ZDF

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Sahra Wagenknechts Partei BSW wollte zur ARD-„Wahlarena“ eingeladen werden und stellte einen Eilantrag in Köln – vergeblich.

Sahra Wagenknechts Partei BSW wollte zur ARD-„Wahlarena“ eingeladen werden und stellte einen Eilantrag in Köln – vergeblich. (Archivbild)

Das BSW will am 6. Juni zur „Wahlarena“ eingeladen werden und hoffte, sich dies vor Gericht erstreiten zu können.

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) abgelehnt, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch (29. Mai) heißt. Das BSW wollte damit erreichen, zur Sendung „Wahlarena“ eingeladen zu werden, die am Donnerstag, 6. Juni, live ausgestrahlt wird. Antragsgegner war der WDR, der federführend für die „Wahlarena“ vor der Europawahl am 9. Juni verantwortlich ist.

Zur Sendung, die um 21 Uhr läuft und von Ellen Ehni und Gunnar Breske moderiert wird, sind Vertreter der Parteien SPD, CDU, CSU, B90/Grüne, FDP, AfD und Die Linke eingeladen – also der Parteien, die auch im Europaparlament vertreten sind. Bei der Linken handelt es sich um Wagenknechts ehemalige Partei, aus der sie aber im Oktober 2023 austrat und im Januar dann das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ mit mehreren ehemaligen Linke-Vertretern gründete. Zu diesen gehört auch ihre Co-Chefin Amira Mohamed Ali.

Verwaltungsgericht Köln: WDR darf Teilnehmer der „Wahlarena“ selbst bestimmen

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Das Verwaltungsgericht begründete die Ablehnung des Antrags mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit des WDR. Daher liege es auch im Ermessen des Senders, die Teilnehmer selbst zu bestimmen. Parteien müssten entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigt werden. Dies habe der WDR mit anderen Sendungen angemessen getan.

Das BSW hatte dagegen sein Recht auf Chancengleichheit verletzt gesehen und geltend gemacht, dass die Partei laut aktuellen Umfragen vor FDP und Die Linke liege. Daher hätte die Wagenknecht-Partei „zwingend“ zur „Wahlarena“ eingeladen werden müssen. „Die Partei BSW leitet ihre Bedeutung selbst überwiegend aus wenig belastbaren und nur eingeschränkt objektiv überprüfbaren Anhaltspunkten her“ hielt das Verwaltungsgericht Köln dem nun entgegen.

Sahra Wagenknecht beklagt „Cancel Culture“ von ARD und ZDF

Sahra Wagenknecht hatte sich kürzlich über die angebliche „Cancel Culture“ bei den öffentlich-rechtlichen Sendern beschwert und ihrem Unmut über die Nicht-Einladung beim Kurznachrichtendienst X, ehemals Twitter, Luft gemacht. 

Sie beklagte in einem Video angebliche Ausgrenzung durch ARD und ZDF und behauptete, die Öffentlich-Rechtlichen würden das BSW mehr fürchten als die AfD.

Allerdings fügten X-Userinnen und -User einen Kontext zu Wagenknechts Tweet hinzu und wiesen darauf hin, dass die 54-Jährige regelmäßig Gast in Talkshows bei ARD und ZDF sei. Die Termine der Wagenknecht-Auftritte seien auch auf ihrer eigenen Website aufgeführt, heißt es im Kontext, mit Link zu Wagenknechts Internetauftritt.

Sahra Wagenknecht attackiert ARD und ZDF

In der „Augsburger Allgemeine“ setzte Wagenknecht ihre Attacken auf ARD und ZDF fort. „Skandale, Misswirtschaft und einseitige Berichterstattung haben Vertrauen zerstört“, sagte Wagenknecht am Mittwoch. Die Mehrheit der Beitragszahler finde sich bei den Öffentlich-Rechtlichen nicht wieder. Es würde stattdessen „Meinungsmache betrieben“ und der „Meinungskorridor“ durch einseitige Berichterstattung eingeengt.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wiederum kritisierte Wagenknechts Angriffe und sprach von Populismus, der demjenigen der AfD ähnlich sei. „Schlimm, dass sie das offensichtlich nötig hat“, sagte DJV-Chef Mika Beuster der Zeitung.