Verurteilung wegen KörperverletzungBerufungsprozess gegen Jérôme Boateng im Oktober

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Boateng afp neu

Jerome Boateng vor dem Münchner Amtsgericht.

München – Im Verfahren um den früheren Fußballnationalspieler Jérôme Boateng beginnt am 20. Oktober der Berufungsprozess. Wie das Oberlandesgericht München am Freitag mitteilte, ist für das Berufungsverfahren vor dem Landgericht München I ein zweiter Verhandlungstag am 21. Oktober vorgesehen. Boateng wehrt sich gegen seine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung.

Das Amtsgericht München verurteilte ihn im September vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Millionen Euro. Die Geldstrafe lag bei 60 Tagessätzen in Höhe von je 30.000 Euro. Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage legten demnach Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

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Der langjährige Star von Bayern München wurde schuldig gesprochen, seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter seiner Zwillingstöchter während eines Karibikurlaubs vor drei Jahren vorsätzlich verletzt und beleidigt zu haben. Boateng, inzwischen beim französischen Topklub Olympique Lyon unter Vertrag, hatte die Vorwürfe bestritten. (afp)