Altkanzler Schröder hatte Klage erhoben, nachdem sein staatlich finanziertes Büro gestrichen wurde.
Klage gescheitertAltkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf staatlich finanziertes Büro
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Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat einer Gerichtsentscheidung zufolge keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Donnerstag eine Klage des 79-Jährigen gegen einen Beschluss des Bundestags ab.
Der Haushaltsausschuss des Parlaments hatte Schröder im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, das Büro gestrichen. (afp)