Angst vor InsolvenzwelleBuschmann will Unternehmen mit Gesetzesänderung helfen

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Den Prognosezeitraum der Überschuldungsprüfung will Justizminister Buschmann verkürzen.

Berlin – Bundesjustizminister Marco Buschmann will das Insolvenzrecht vorübergehend ändern, um Unternehmen in der derzeitigen Krise zu helfen. Der Prognosezeitraum der Überschuldungsprüfung solle von zwölf auf vier Monate verkürzt werden, sagte der FDP-Politiker am Freitag in Berlin. Unternehmen würden dadurch Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können.

„Wer kann zwölf Monate in die Zukunft schauen in diesen unsicheren Zeiten?“, sagte Buschmann. Für einen Bäcker sei es beispielsweise eine „enorme Erleichterung, dass er nicht mehr vorrechnen können muss, dass er zwölf Monate gesichert den Betrieb fortführen kann“. Das nehme ihm die Sorge, eher zu früh als zu spät einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. „Wer zu spät einen Insolvenzantrag stellt, begeht Insolvenzverschleppung“, sagte Buschmann. Mittlerweile drohe in diesem Fall sogar eine Freiheitsstrafe. „Deshalb machen sich viele Sorgen.“

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Wegen der sprunghaft gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten droht in Deutschland eine Insolvenzwelle. Dem will Buschmann mit seinem Vorstoß entgegenwirken. „Wir werden jetzt mit den Parlamenten und dem Kanzleramt sprechen, was das schnellste Verfahren ist, ob wir ein eigenes Gesetzgebungsverfahren machen oder es an ein anderes hängen“, so der FDP-Politiker. Grundsätzlich müsse es aber so schnell wie möglich passieren. (dpa)