„Weltoffen, aber nicht blöd“Migrationsbeauftragter empört über angeblichen Heimaturlaub von Asylbewerbern

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Migranten gehen über das Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZABH) des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. (Symbolbild)

Migranten gehen über das Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZABH) des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. (Symbolbild)

Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen, reisen zum Urlaub nach Afghanistan? Ein entsprechender Bericht macht Joachim Stamp wütend.

Der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp, hat auf Meldungen über mutmaßliche Urlaubsreisen von Asylbewerbern in Deutschland empört reagiert. Stamp warnte Asylbewerber davor, zu Freizeit- oder Urlaubszwecken in ihre Heimatländer zu reisen.

Der „Bild“-Zeitung sagte der FDP-Politiker: „Deutschland muss weltoffen bleiben, aber nicht blöd. Die Behörden müssen sicherstellen, dass Menschen, die bei uns Schutz beantragt haben, aber im Heimatland Urlaub machen, unmittelbar ihren Schutzstatus verlieren und nicht mehr in Deutschland bleiben können. Punkt.“

Joachim Stamp fordert mehr Konsequenz beim Thema Migration

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Stamp betonte, die Bundesregierung arbeite „unermüdlich daran, mehr Ordnung in die Migration zu bringen“. „Die fehlende Konsequenz an dieser Stelle macht vieles kaputt“, sagte er vor dem Hintergrund von Berichten über Asylbewerber auf Heimatbesuch. Stamp mahnte, hier müssten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam durchgreifen.

Joachim Stamp

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Joachim Stamp reagiert mit seinen Aussagen auf eine Recherche von „RTL Extra“, die aufdecken soll, wie Asylbewerber mutmaßlich aus Deutschland organisierte Urlaubsreisen in ihre Heimatländer unternehmen, wie die „Bild“-Zeitung berichtet. Der RTL-Redaktion zufolge organisieren Agenturen am Steindamm im Hamburger Bahnhofsviertel die Urlaubstrips, die deutschen Behörden würden davon nichts mitbekommen, so die Rechercheergebnisse.

Reisten Asylbewerber zum Heimaturlaub nach Afghanistan?

Den RTL-Recherchen zufolge befinden sich die nötigen Visa auf einem einzelnen, losen Blatt Papier im Pass. Dieses werde nach der Rückkehr nach Deutschland entfernt. Ein Beleg für den Besuch im Heimatland gebe es dann nicht mehr.

Personen mit Schutzstatus dürfen nur „unter spezifischen Voraussetzungen“ in das jeweilige Verfolgungsland reisen. Ein Erholungsurlaub fällt nicht darunter. Bei Verstößen gegen die Auflagen kann der Schutzstatus entzogen werden.

Das Amt des Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen hatte die Ampel-Koalition zum 1. Februar 2023 eingeführt. Es hat der frühere NRW-Integrationsminister Stamp inne. Der Posten ist beim Bundesinnenministerium angesiedelt. In seiner Rolle soll der FDP-Politiker unter anderem Migrationsabkommen mit Ländern, aus denen viele Menschen nach Deutschland kommen, aushandeln.

Bundesregierung denkt wieder über Abschiebungen Richtung Afghanistan nach

„Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern sagen, dass derzeit nach Syrien und Afghanistan Rückführungen quasi ausgeschlossen sind und uns deshalb auf die Länder konzentrieren sollten, wo es tatsächlich geht“, hatte Stamp 2023 nach Amtseintritt gesagt.

Die Bundesregierung hatte nach der Taliban-Machtübernahme auf ein Aufnahmeprogramm für in Afghanistan besonders gefährdete Menschen gesetzt. Die Zukunft des Programms ist allerdings ungewiss. Ein Blick in die Statistik zu Asylbewerbern zeigt, dass Afghanistan nach wie vor zu den Hauptherkunftsstaaten zählt.

Gleichzeitig denkt die Bundesregierung nach dem tödlichen Messerangriff in Mannheim, bei dem ein Mann aus Afghanistan auf mehrere Menschen einstach, wieder über Abschiebungen Richtung Afghanistan nach. Da die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zur Taliban-Regierung unterhält und daran auch festhalten will, wird nun geprüft, ob Rückführungen über einen Nachbarstaat wie etwa Usbekistan möglich sind. (pst mit dpa)