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DFB-Team betroffen
NRW hebt während der EM Nachtflugverbot für Nationalmannschaften auf

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Abreise DFB-Team zum Länderspiel nach Düsseldorf Abreise der DFB-Fußball-Nationalmannschaft vom Flughafen Nürnberg nach Düsseldorf. In Mönchengladbach findet am 07.06.2024 das letzte Länderspiel Deutschland gegen Griechenland vor dem Beginn der Fußball-Europameisterschaft 2024 statt Nürnberg Flughafen Bayern Deutschland *** Departure of the DFB team for the international match to Düsseldorf Departure of the DFB national soccer team from Nuremberg Airport to Düsseldorf The last international match between Germany and Greece before the start of the 2024 European Football Championship will take place in Mönchengladbach on 07 06 2024 Nuremberg Airport Bavaria Germany 0504457163st

Der deutsche Nationaltorwart Manuel Neuer am Flughafen Nürnberg während der Vorbereitung auf die Fußball-EM.

Die deutsche Mannschaft spielt am Samstag in Dortmund gegen Dänemark. Dort darf nach 22 Uhr eigentlich keine Maschine mehr abheben.

„Völlig losgelöst“ ist das Sieges-Lied des deutschen Teams bei der EM. In NRW nimmt man das wörtlich: Mannschaften dürfen jetzt trotz Nachtflugverbots von Düsseldorf oder Dortmund zu ihren Hauptquartieren fliegen. Das Verkehrsministerium hat nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ einen Erlass an die zuständigen Behörden geschickt. Als Begründung werden unter anderem die Muskeln der Spieler angeführt.

Eigentlich darf nach 22 Uhr keine Maschine mehr starten

Zur Erinnerung: Anders als am Flughafen Köln/Bonn gibt es in Düsseldorf und Dortmund Nachtflugverbote, nach 22 Uhr darf keine Maschine mehr starten. Das englische Team war nach seinem Spiel in Gelsenkirchen daher von Köln/Bonn aus nach Thüringen geflogen. Die türkische Nationalmannschaft scheiterte mit Anträgen auf Ausnahmen nach zwei Spielen in Dortmund.

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Nun wird den zuständigen Bezirksregierungen aber Freiheit für Ausnahmen gegeben. Das Verkehrsministerium schreibt in seinem Erlass, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, zur Begründung: „Die Finalphase der Uefa Fußball-Herren-Europameisterschaft 2024 ruft – anders als die Gruppenphase – eine zeitlich eng begrenzte Sondersituation hervor, bei der im Einzelfall ein Abweichen von geltenden Betriebsbeschränkungszeiten im Interesse des störungsfreien Ablaufs des Turniers gerechtfertigt sein kann.“

Und weiter: „Letzteres stellt mit Blick auf die Teilnahme von Nationalmannschaften diverser europäischer Staaten an der Finalphase, auch in Verbindung mit der Wahrnehmung der Bundesrepublik Deutschland als Gastgeberland durch ein internationales Publikum bzw. in der internationalen Medienberichterstattung, ein besonderes öffentliches Interesse dar.“

Von der Entscheidung ist auch die deutsche Nationalelf betroffen, die am Samstag um 21 Uhr in Dortmund gegen Dänemark spielt. Der Abpfiff erfolgt – mit oder ohne Verlängerung – deutlich nach Beginn des regulären Nachtflugverbots. Ob der DFB bereits einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt hat, ist unklar. Eine Anfrage bei der Bezirksregierung Münster blieb dazu zunächst unbeantwortet. Am Flughafen Dortmund war am Freitag zwar die Landung, aber noch kein Rückflug für das Team terminiert. Weder am Samstagabend noch später.

Erlass mit kurioser Begründung

Kurios: Der Erlass begründet die möglichen Ausnahmen auch mit „veränderten sportphysiologischen Anforderungen an die teilnehmenden Spieler“ in der Finalrunde. Weil es nun auch mal in die Verlängerung oder bis zum Elfmeterschießen gehen könne – und das auch „mehrmals innerhalb weniger Tage“ – seien die „Regenerationszyklen bzw. -anforderungen ohnehin verkürzt bzw. gesteigert.“

Das Ministerium betont: „In dieser Konstellation erscheint es daher im Regelfall sportphysiologisch nicht sinnvoll und angemessen, das Risiko muskulärer Verletzungen durch eine sitzende Beförderung von deutlich mehr als einer Stunde substantiell zu erhöhen.“ Also: Lieber Fliegen als Busfahren.

Der Erlass bezieht sich tatsächlich nur auf „mannschaftsbezogene Flugbewegungen“. Funktionäre können Auto, Bus oder Bahn nehmen. Das Ministerium geht laut dem Papier davon aus, dass es wenige Situationen geben wird, in denen ein Nachtflug überhaupt zum Tragen kommt. Die letzte Entscheidung liegt bei den Bezirksregierungen. Im Erlass des Ministeriums heißt es aber wenig subtil: „Die zuständigen Luftfahrtbehörden werden gebeten, die dargelegten Erwägungen im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.“