Rassistische KarikaturenAn rechten Chats beteiligte Polizisten wieder im Dienst

Lesezeit 2 Minuten
Polizeiwache in Mülheim

Polizeibeamte der Wachen in Essen und Mülheim an der Ruhr gerieten wegen rechter Chatgruppen ins Visier der Ermittler.

In der geschlossenen Whatsapp-Gruppe „Alphateam“ oder „Kunta Kinte“ posteten Polizisten der Polizeiwache Mülheim/Ruhr rassistische Karikaturen. Nun sind die strafrechtlichen Ermittlungen beendet.

Im Skandal um rechtsextreme Chats auf der Polizeiwache Mülheim/Ruhr und in Essen befinden sich 21 der 44 Beamte wieder im Dienst. Wie ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mitteilte, sind aktuell noch 20 Polizisten suspendiert. Ein Kollege sei inzwischen auf eigenen Wunsch entlassen worden, hieß es, zwei weitere befinden sich im Ruhestand.

Nach dem Ende der strafrechtlichen Ermittlungen, wurden bisher 17 Disziplinar-Verfahren eingestellt. Eine Untersuchung läuft noch.

„In allen weiteren Fällen lag entweder kein Anlass zur Entfernung aus dem Dienst vor oder aber die Disziplinarverfahren sind noch anhängig“, so die Mitteilung.

Niemand hatte die Vorfälle gemeldet

Etliche Beamte hatten in geschlossenen WhatsApp-Gruppen wie „Alphateam“ oder „Kunta Kinte“ Hitler-Bilder sowie rassistische Karikaturen gepostet. So zeigt etwa ein Bild einen arabischen Mann, der in einer Gaskammer steckt. Bei den Nachforschungen in dem Komplex stellte sich heraus, dass ein Großteil der Chatteilnehmer diese Dateien nur empfangen hatte. Allerdings sahen sie sich nicht dazu veranlasst, diese Vorfälle zu melden.

Laut der zuständigen Staatsanwaltschaft Duisburg wurden inzwischen zehn Ermittlungsverfahren eingestellt. Und zwar aus formaljuristischen Gründen: Für einen Schuldspruch wegen Volksverhetzung oder dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hätten diese rechtsextremen Dateien in der Öffentlichkeit breit gestreut werden müssen. Dies sei hier nicht der Fall gewesen, berichtete Staatsanwältin Isabell Booz.

Bei den Chatgruppen „Alphateam“ und „Kunta Kinte“ habe die rechtliche Bewertung jedoch ergeben, „dass es sich um geschlossene Chatgruppen handelte, in denen weder Öffentlichkeit noch ein Verbreiten an einen unüberschaubaren Teilnehmerkreis vorlag“. Die anrüchigen Chat-Runden verfügten nach Angaben der Behördensprecherin maximal über 15 Teilnehmer, „die alle untereinander bekannt und freundschaftlich verbunden waren. Keiner musste damit rechnen, dass die geteilten Inhalte der breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, eine Verbreitung entsprach auch nicht dem Willen der Chatteilnehmer.“

Sieben Beamte kassierten Geldstrafen

In sieben weiteren Fällen kassierten die beschuldigten Beamten Geldstrafen – unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen sowie Staatsschutzdelikten. Drei weitere Verfahren laufen noch vor Gericht. Fünf Polizisten warten noch auf den Abschluss der Ermittlungen.

Bei einem Beamten sei auf dem Handy eine kinderpornografische Datei gefunden worden, führte die Sprecherin weiter aus. In erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt, sprach ihn das Landgericht frei. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.