Düsseldorfer Staatsanwältin„Ich will, dass Täter eine gerechte Strafe bekommen“

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Staatsanwältin Laura Hollmann

  • Staatsanwältin Laura Hollmann komplettiert das Team unserer Rechts-Kolumnisten.
  • Den Kölner Tatort schaut sie am liebsten – auch wenn die Ermittlungsabläufe sich im echten Leben natürlich nicht so abspielen, wie in einem Fernsehkrimi.
  • Mit uns sprach sie über ihre Berufswahl, Intensivtäter und dem Bestreben, einen Täter seiner gerechten Strafe zuzuführen.

Frau Hollmann, warum sind Sie Staatsanwältin geworden?

Schon vom ersten Semester Jura an wollte ich später mal im strafrechtlichen Bereich arbeiten – einfach, weil ich es am spannendsten fand. Im Referendariat hat sich dann herausgestellt, dass mein Weg nicht in eine Kanzlei zur Strafverteidigung führen würde, sondern in die Staatsanwaltschaft.

Warum?

Zum Beispiel weil ich die Zusammenarbeit mit der Polizei mag. Als Staatsanwältin kann ich in laufenden Ermittlungen schon sehr früh nah an den Fällen sein.

Und was machen Sie konkret?

Ich bin in einer neuen Abteilung, die es erst seit 2017 gibt und sich mit Intensivtätern und sogenannten Umfangsverfahren befasst. Das sind – wie der Name schon sagt – Verfahren mit so vielen Einzeldelikten und so großem Aktenbestand, dass sie im normalen Betrieb kaum mehr zu händeln sind.

Da sprechen wir buchstäblich von ganzen Schränken voll mit Ordnern – in einem dieser Verfahren habe ich es mit 420 Fallakten zu tun. Oft geht es hier um Betrug und Vermögensdelikte. Bei den Intensivtätern wiederum ist alles dabei, was Sie sich so vorstellen können: Drogen, Diebstahl, Raub, Körperverletzung.

„Ich will, dass Täter eine gerechte Strafe bekommen“

Wie muss man gestrickt sein, dass man ständig mit Leuten zu tun haben will, die sich so massiv außerhalb der gesellschaftlichen Normen bewegen?

Also, ich habe schon das Bestreben, einen Täter seiner gerechten Strafe zuzuführen. Das hört sich jetzt vielleicht ein bisschen reißerisch an…

… Sie meinen, nach notorischer Weltverbesserin?

Ja, so in etwa. Es geht natürlich im Leben nicht immer so pathetisch zu wie im Film. Aber irgendwie ist für mich schon was dran an diesem Ideal, für Gerechtigkeit sorgen zu wollen. Bei jeder Straftat gibt es Opfer, die – je nach Delikt unterschiedlich schwer – zu leiden haben. Und allein wenn ich daran denke, betrachte ich es schon als Erfolg meiner Arbeit, wenn es gelingt, den Täter zu finden,  ihn vor Gericht zu bringen und womöglich eine Verurteilung zu erreichen.

Mit Barett oder Perücke käme ich mir dann doch komisch vor

Im Titel „Staatsanwalt“ schwingt ja schon eine Portion Autorität mit. Und dann treten Sie vor Gericht auch noch mit Robe auf. Macht das was mit Ihnen?

Ach, die Robe… Also, ich finde, sie ist ein Ausdruck des Respekts der Prozessparteien voreinander und macht die Rollen im Gerichtssaal klar, da nur die Berufsjuristen Robe tragen: Der Richter trägt Robe, die Schöffen nicht. Der Verteidiger trägt Robe, der Angeklagte nicht.

Der Staatsanwalt trägt Robe, die Zeugen nicht. Außerdem macht es uns alle ein Stück weit „vor dem Gesetz gleich“. Es kommt dann eben nicht darauf an, was einer an hat. Aber die Amtstracht hat auch ihre Grenzen. Mit Barett oder Perücke käme ich mir dann doch komisch vor.

Zur Person

Laura Hollmann, geb. 1989, ist seit Ende 2016 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf tätig. Sie hat Jura an der  Westfälischen Wilhelms-Universität Münster studiert und ihr Referendariat in Düsseldorf absolviert. Bei der Staatsanwaltschaft arbeitet sie in einer Abteilung, die für erwachsene Intensivtäter und Umfangsverfahren zuständig ist. Seit Herbst 2018 ist sie auch stellvertretende Pressesprecherin der Behörde.  (jf)

Sehen Sie sich als Verkörperung der staatlichen Gewalt gegenüber Straftätern?

Anders als in den USA, treten wir als Ankläger ja nicht notwendig für eine Verurteilung ein. Wir sollen objektiv sein – das heißt, wenn wir keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten sehen, stellen wir das Ermittlungsverfahren ein oder beantragen später im Strafprozess von uns aus einen Freispruch.

Anders als Richter, sind Staatsanwälte „weisungsgebunden“. Da liegt der Verdacht nahe, dass es so etwas wie eine politische Justiz geben kann. Also, zunächst einmal bearbeite ich meine Fälle eigenständig und entscheide am Ende selbst, ob ich einstelle oder Anklage erhebe. Richtig ist aber, dass die Staatsanwaltschaft hierarchisch aufgebaut ist und der Abteilungs- oder Behördenleiter Einfluss nehmen kann.

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In einigen Fällen, zum Beispiel wenn Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung eingelegt wird, entscheidet dann auch die Generalstaatsanwaltschaft. Soweit aber immer wieder angeführt wird, dass sich der Justizminister selbst in Ermittlungen einschalten kann, gibt es in Nordrhein-Westfalen die Besonderheit, dass der Justizminister von dem ihm eingeräumten Weisungsrecht grundsätzlich keinen Gebrauch macht.

Wir sind keine „faulen Beamte“

Ein Teil Ihrer Tätigkeit ist auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Gibt es ein typisches Unverständnis für das, was Sie als Staatsanwälte tun?

Na ja, es gibt natürlich den Klassiker von den „faulen Beamten“. Wenn die Leute sehen könnten, was meine Kollegen und ich tagtäglich an Akten wegschaffen, hätte sich dieses Vorurteil – glaube ich – schnell erledigt. Dann denken die Leute oft, wir ließen Verbrecher mit fadenscheinigen Begründungen davonkommen, gäben uns zu wenig Mühe oder begnügten uns mit viel zu niedrigen Strafen. In der Öffentlichkeit werden unsere Anträge oder die Verurteilungen durch das Gericht, insbesondere wenn es um Straftaten wie Gewalt- oder Sexualverbrechen geht, manchmal als zu gering angesehen.

Man muss dabei aber berücksichtigen, dass bei der Strafzumessung immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden muss und die Person des Täters und alle Umstände der Tat einem Urteil zugrunde liegen. Das kommt in der Berichterstattung manchmal zu kurz und führt dann zu Unverständnis in der Gesellschaft.

Dann verstehen Sie die Kolumne als ein Stück Nachhilfeunterricht?

Ich wünsche mir, dass ich den Leserinnen und Lesern das Strafrecht und die Arbeit der Justiz etwas näherbringen kann – und zwar aus dem richtigen Leben, nicht wie im „Tatort“.

Können Sie eigentlich den „Tatort“ gucken, ohne in die Tischkante beißen zu müssen?

Kommt drauf an, welchen (lacht).

Welchen gucken Sie am liebsten?

Ich weiß ja nicht, ob ich das als Düsseldorferin überhaupt sagen darf: den Kölner. Natürlich muss man sich insgesamt klarmachen, dass so ein Fernsehkrimi tödlich langweilig wäre, wenn sich das Drehbuch komplett an die Abläufe unserer Ermittlungsarbeit hielte. Schon die Konzentration auf einen einzigen Fall mit ständiger Anwesenheit des Staatsanwalts ist eine Luxus-Situation fernab der Realität.

Auch das penible Einhalten aller Belehrungsvorschriften und das Einholen aller erforderlichen Beschlüsse würde dem „Tatort“ einiges an Spannung nehmen - das wäre dann kein schöner Sonntagabend mehr.

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