Kommentar zum Urteil für Türk GencligiKreissportgericht stellt sich ins Abseits

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt (1)

Die Polizei hatte die Lage schnell im Griff.

Kreis Euskirchen – Die Spruchkammer hat eine Chance verpasst. Die Chance, ein Zeichen zu setzen – gegen Gewalt auf dem Fußballplatz und vor allem gegen Gewalt gegenüber Schiedsrichtern. Auch wenn der Torwart von Türk Gencligi den Unparteiischen womöglich nicht berührt hat, hat er ein Bedrohungsszenario verursacht, das auf einem Spielfeld nichts zu suchen hat. Die Strafe für Monate und nicht für Spiele auszusprechen, ist ein falsches Signal.

Natürlich kann es sein, dass die kommende Saison wieder wegen Corona unter- oder gar abgebrochen wird und dann eine Sperre von beispielsweise acht Spielen schnell zu einem ganzen Jahr ohne Fußball wird. Aber es wäre eine empfindliche Strafe, über die sich niemand beschweren dürfte.

Urteil verfehlt Signalwirkung

Das ist aber alles geschenkt im Vergleich zum Urteil gegen die Verfehlungen des gesamten Vereins im Pokalspiel gegen Zülpich. Eine Hinrunde ohne Zuschauer in der Kreisliga B ist gefühlt eine Nicht-Strafe, zumal es im Erftstadion die Möglichkeit gibt, das Spiel von einem Hügel außerhalb der Sportanlage zu verfolgen. Man könnte also Fußball gucken – buchstäblich von der Loge aus –, ohne auf die Anlage an den Kunstrasen zu müssen. Wirkung verfehlt.

Gefühlte Nicht-Sperre

Auch der Ausschluss vom Pokal ist eine Ein-Spiel-Sperre, denn für einen B-Ligisten kann in der ersten Runde Schluss sein. Vor allem ist es aber eine verpasste Chance, ein Signal zu senden, dass Gewalt auf einem Sportplatz im Kreis Euskirchen mit größtmöglicher Konsequenz geahndet wird. Im Besonderen dann, wenn man bedenkt, dass der Flaschenwurf vom Vorsitzenden von Türk Gencligi kam und nicht von einem Zuschauer, der einfach mal Lust hatte, Fußball zu gucken und anschließend für einen Skandal zu sorgen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Es war ein bis dato im Kreis Euskirchen wohl beispielloser Ausbruch von Gewalt gegen den Schiedsrichter. Damit es bei dieser traurigen Premiere bleibt, hätte es einer drakonischen Strafe bedurft. Diese ist ausgeblieben. Mit diesem Urteil hat sich die Spruchkammer ins Abseits gestellt.