Corona-VerordnungEigentümerversammlungen sind jetzt erlaubt

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Über den Luminaden gibt es Eigentumswohnungen. Versammlungen der Bewohner, um gemeinsame Beschlüsse zu fassen, sind  auch im November erlaubt. 

Leverkusen – Die oft gegen Jahresende terminierten Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften sind nun ausdrücklich erlaubt. Das hat die Landesregierung klargestellt und ihre Corona-Schutzverordnung für November entsprechend präzisiert. Damit seien nun Eigentümer- und Beiratstreffen mit bis zu 20 Personen als Präsenzveranstaltung möglich, berichtet Volker Winands, Geschäftsführer von Haus & Grund in Leverkusen. Ist die Eigentümergemeinschaft größer, müsse das Treffen zuvor bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Maximal darf das Treffen 250 Teilnehmer haben. Und es müsse auch begründet werden, warum es im November sein muss, ergänzt Winands.

Er erinnert daran, dass sich die Eigentümer laut Gesetz grundsätzlich leibhaftig treffen müssen, um Beschlüsse fassen zu können. Das gelte jedenfalls noch in diesem Monat. „Erst am 1. Dezember tritt das neue Wohnungseigentumsrecht in Kraft.“ Die Novelle erlaube auch die Teilnahme durch elektronische Kommunikation, „wenn ein Teilnehmer das möchte“.

Nachholbedarf aus dem Frühjahr

Wegen des Kampfs gegen die Corona-Pandemie hatten sehr viele Eigentümergemeinschaften ihre Versammlungen im Frühjahr auf den Herbst verschoben. Jetzt drängt die Zeit: Sie müssten vor dem Jahreswechsel abgehalten werden, „um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen“, erklärt Winands. Allerdings müsse dafür auch ein geeigneter Ort her. „Rein rechtlich gesehen dürfen Gastronomen dank einer Ausnahmeregelung auch im November Räume dafür bereitstellen“, betont der Geschäftsführer von Haus & Grund.

In der bis Montag gültigen Fassung der Corona-Schutzverordnung habe das entscheidende Wort „Wohnungseigentümergemeinschaften“ in der Aufzählung erlaubter Versammlungen unter Paragraf 13 gefehlt, sagt Winands. Daraufhin habe Haus & Grund die klarstellende Ergänzung vorgeschlagen. „Nun haben die Wohnungseigentümer im Land Rechtssicherheit und bleiben handlungsfähig“, freut sich Winands.

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Das sei wichtig: Denn ohne Beschlüsse der Eigentümerversammlung könnten zum Beispiel Reparaturen am Gebäude nicht in Auftrag gegeben werden.