RechtErben bedeutet oft Streiten – auch in Leverkusen

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Uwe Heinz, Annemarie Jakobs, Christine Melle, Ulrike Schraad und Magdalena Konschalla stehen auf der Terrasse der früheren Kanzlei Orlowski in Opladen.

Uwe Heinz, Annemarie Jakobs, Christine Melle, Ulrike Schraad und Magdalena Konschalla repräsentieren jetzt die frühere Kanzlei Orlowski.

Testamente sind oft schlecht formuliert, Vollmachten sogar gefährlich. Anwalt Uwe Heinz kann einiges erzählen.

Wenn alle dasselbe wollen, dann ist das in der Regel keine Erbengemeinschaft. Uwe Heinz ist viel zu lange Anwalt, um sich noch Illusionen hinzugeben. „Bei mir geht es um Hass und Tränen, Neid und Missgunst“, sagt der 60-Jährige. Dabei lässt er ein feines Lächeln sehen.

Heinz beackert neuerdings den zweiten Schwerpunkt von Peter Orlowski: Erb- und Familienrecht. Der Opladener Anwalt hat seine Kanzlei in die vielköpfige Sozietät Fischer, Roloff und Partner eingebracht. Die Wuppertaler Anwälte haben ihren Sprengel somit um Leverkusen erweitert, sind also an der Rheinschiene angekommen.

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Unterdessen schleicht sich der 71 Jahre alte Orlowski langsam aus. Und findet in Heinz sowie den beiden Arbeitsrechtlerinnen Annemarie Jakobs und Ulrike Schraad Nachfolgerinnen und Nachfolger. Schraad ist außerdem Fachanwältin für Insolvenzrecht – ein Gebiet, das neu ist für die Kanzlei an der Karl-Bückart-Straße und dort auch von Magdalena Konschalla bearbeitet wird. Sie hat zuletzt versucht, die Betreuungssparte des Dienstes Heinzelmännchen zu retten. Weiter geht es aber nur für den weitaus kleineren Pflegedienst in Lützenkirchen.

Zurück zu Uwe Heinz. Er sieht natürlich nur die Streitfälle, weiß aber, dass viele Auseinandersetzungen ums Erbe vermieden werden könnten – würde man seinen Nachlass sorgfältig regeln. Sehr oft gebe es aber Testamente, die nichts taugen: „Erben soll der, der meine Katze pflegt.“ Derartige Vermächtnisse ergäben bestenfalls für den Verfasser Sinn, oder die Verfasserin, weiß Heinz. „Das ist gut gemeint, aber schlecht gemacht.“ Uneindeutige Formulierungen würden schnell Auslegungssache, vor allem bei widerstreitenden Interessen.

Pflichtteile werden gerne ignoriert

Natürlich überzieht der Anwalt mit dem Katzen-Beispiel ein bisschen. Aber dass sich die Sympathie eines Erblassers auf eine einzige Person konzentriert, sei gar nicht so selten, weiß er. Was aber normalerweise nicht geht. Pflichtteile für Ehepartner, Eltern und Kinder sind selbstverständlich. Und damit sind eben auch neue Partner und neue Kinder gemeint. Womit meist das nächste Fass aufgemacht werde, weiß der Anwalt. Es gebe Leute, „die wollen mit einem früheren Lebensabschnitt abschließen“. Und Partner und Kinder aus erster Ehe nicht mehr bedenken. Geht aber nicht. Es sei denn, die Berechtigten erklären vorher ihren Verzicht.

Aber wer tut das schon? Frühere Mandanten seien von ihrem Vater mit einer solchen Bitte konfrontiert worden. „Eine Vermögensaufstellung wollte der Mann aber nicht liefern“, erinnert sich Heinz. Das war für ihn als Anwalt keine Geschäftsgrundlage. Nachdem der Mann keine Daten geliefert habe – die wären Gesprächsgrundlage für eine Abtretung des Pflichtteils gewesen – sei die Sache schnell erledigt gewesen. „Wir haben nie wieder etwas gehört“, so Heinz.

Die Verhältnisse ändern sich

Es ist aber auch kompliziert, selbst wenn es ein Testament gibt, das beim Notar liegt. Die Regelungen „muss man immer wieder überprüfen. Schließlich kann sich an den Vermögensverhältnissen Grundlegendes ändern“, ist der Hinweis des Anwalts. Unternehmen können wachsen oder schrumpfen, Immobilien an Wert gewinnen oder verlieren, die Lebensverhältnisse des Erblassers anders werden. Andererseits gibt er zu bedenken: „Heute erben normalerweise Rentner. Man sollte sich überlegen, ob die Generation danach nicht mehr von einem Nachlass hat.“

Ein unterschätztes Problem seien halbe Regelungen, sagt Heinz. Gemeint sind Vollmachten: „Die gelten über den Tod hinaus“, warnt Heinz. Wozu das im Extremfall führen kann, hat er erlebt: Da habe ein Sohn mit Bankvollmacht ganz schnell das komplette Hab und Gut des Vaters versilbert und sich ins Ausland abgesetzt. Im Testament stand etwas ganz Anderes.

Alles versilbert und ab ins Ausland

In einem solchen Fall könne es auch für die Bank ungemütlich werden, so Heinz: Dort müsse man prüfen, ob es bei großen finanziellen Transaktionen durch einen Bevollmächtigten mit rechten Dingen zugeht. Wenn man der Bank dort einen Fehler oder mangelnde Sorgfalt nachweist, kann es teuer werden – für das Geldinstitut.

Es muss aber gar nicht um riesige Summen gehen, um Angehörige nach dem Tod in missliche Situationen zu bringen. „Auch ein Mietvertrag erlischt nicht“, ist ein weiterer Hinweis von Uwe Heinz. Je nachdem, auf welchem Weg die Miete gezahlt wird, kann sich so ein Konto schnell leeren.

Auch andere vertragliche Verpflichtungen bleiben bestehen. Viel häufiger spiele auch Demenz eine Rolle. Wann ein Mensch noch rationale Entscheidungen – auch über das Erbe – treffen kann, „ist ganz, ganz schwer zu greifen“, hat der Anwalt erfahren. Und selbst wenn ein gesetzlicher Betreuer bestellt ist, sind nicht alle Dinge geregelt. Diese Leute hätten in der Regel „viel zu wenig Zeit“, genössen oft schon deshalb nicht das Vertrauen von alleinstehenden Personen.

Was aber tut man, wenn man nicht Hass und Tränen, Neid und Missgunst sähen will? Uwe Heinz weiß das: sich beraten lassen.