Bevölkerung wird befragtSo läuft der Zensus 2022 in Leverkusen ab

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Häuseransicht in Wiesdorf

Leverkusen – „Guten Tag, ich hätte da einige Fragen an Sie“ – wer da schon die Haustür wieder schließen will, sollte ab dem 15. Mai innehalten. Dann starten die Befragungen für den Zensus 2022, auch in Leverkusen. Knapp zehn Prozent aller Bürgerinnen oder Bürger einer Stadt werden bei der bundesweiten Aktion ausgewählt, in Leverkusen sind es knapp 12.000 Menschen, die an 1850 Adressen wohnen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu der Bevölkerungszählung.

Wer wird befragt?

Die Personen werden zufällig ausgewählt und dienen als „repräsentative „Stichprobe“, schreibt die Stadtverwaltung.

Wonach wird gefragt?

Die Fragen, die beantwortet werden sollen, bilden ein breites Spektrum ab. Auf der einen Seite Geschlecht, Familienstand oder Staatsangehörigkeit, aber auch Fragen zu Demografie, Bildung und Erwerbstätigkeit sollen beantwortet werden. „Wie viele Personen wohnen in dieser Wohnung? Wohnen Sie allein oder mit einem/einer Partner/-in? Welche Staatsangehörigkeit haben Sie und wann sind Sie nach Deutschland gezogen?“ sind beispielsweise Fragen zur persönlichen Situation. Ob man zum Stichtag (das ist der 15. Mai) noch zur Schule geht und wenn ja, in welche, oder ob man einer bezahlten Tätigkeit nachgeht oder unbezahlt im familieneigenen Betrieb arbeitet, sind weitere Fragen zur Bildung.

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Sollte man eine Wohnung oder ein Haus besitzen, kommen weitere Fragen hinzu: Wann wurde das Gebäude fertiggestellt? In diesen Zeiten nicht unspannend sind die Fragen nach der Heizungsart und mit welcher Energieform die Heizung läuft. Auch wird – Stichwort Wohnungsmangel – gefragt, ob die Wohnung leersteht, seit wann, und ob sie nicht in den nächsten Monaten für eine Vermietung zur Verfügung steht und wie hoch die Nettokaltmiete ist.

„In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst“, heißt es auf der Infoseite Statistikämter von Bund und Ländern zum Zensus. Ziel der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ), wie dieser Teil der Befragung heißt, sei die vollständige Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften und Wohnungen. Für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter oder sonstige Nutzungsberechtigte besteht eine Pflicht, die Fragen zu beantworten, betonen die Statistikämter. „Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung.“

Wie läuft die Befragung ab?

Zur Erfassung der Kernmerkmale (Vorname, Nachname, Geschlecht und Geburtsdatum) und damit zur Feststellung, ob die Person so wie gemeldet existiert, erscheint der Interviewer oder die Interviewerin persönlich. „Die Interviewerinnen und Interviewer kündigen sich in jedem Fall schriftlich an“, teilt die Stadt auf Nachfrage mit. In der Ankündigung ist der Termin mit Datum und einem konkreten Zeitfenster vermerkt. Zusätzlich erhalten die Haushalte einen Infoflyer im Briefkasten. Dass die Interviewer spontan zu einer anderen Uhrzeit erscheinen, sollte im Regelfall nicht vorkommen, sagt die Stadt. Kommt dies vor, sollte es der Verwaltung gemeldet werden. Niemals würden die Zensus-Mitarbeitenden die Leverkusener zuerst anrufen, erklärt die Verwaltung, das Team der Erhebungsstelle besitze schließlich nicht die Nummern.

Das Interview dauert fünf bis zehn Minuten. Sind die grundlegenden Fragen zu Name, Alter etc. geklärt, können alle weiteren Fragen zum Beispiel zur Wohnsituation oder der Schul- und Ausbildungssituation dann online oder auf einem Papierfragebogen beantwortet werden.

Muss man die Fragen beantworten?

Ja, das „Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022“ regelt, dass eine „Auskunftspflicht“ besteht. „Bei ausbleibenden, unvollständigen oder nicht verwertbaren Rückmeldungen der Auskunftspflichtigen werden diese von der Erhebungsstelle erinnert bzw. gemahnt“, schreibt die Stadt. Sollten auch weiterhin keine verwertbaren Rückmeldungen eingehen, kann das sogar ein Bußgeld nach sich ziehen.

Und wenn man in Unterkünften wohnt?

Auch Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnheimen wohnen, werden befragt. Hier erfolgt der Zensus ausschließlich online.

Was sind das für Personen, die die Fragen stellen?

100 Interviewer und Interviewerinnen sind für die Stadt unterwegs. Alle Interviewerinnen und Interviewer können sich mit einem Zensusausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Mitarbeitende der Erhebungsstelle der Stadt Leverkusen ausweisen. Sollten Bürgerinnen und Bürger Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben, können sie sich an die Zensus-Hotline unter Tel. 0214/406-8686 wenden. Als Vorrausetzung für diese Tätigkeit mussten sie darüber hinaus alle ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. 

Was ist mit dem Datenschutz?

Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind alle mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen zur Wahrung der Geheimhaltung gemäß Bundesstatistikgesetz verpflichtet, sagt die Stadt. „Personenbezogene Daten (wie etwa der Name) werden zwar zur Durchführung und Steuerung der Erhebung abgefragt, aber nicht ausgewertet und frühestmöglich von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht. Somit sind keine Rückschlüsse auf die befragten Personen möglich.“

Die Online-Datenübermittlung erfolge verschlüsselt und die erhobenen Daten würden nicht an Dritte weitergegeben, betont die Stadtverwaltung, auch nicht an andere Behörden oder Fachbereiche außerhalb der Statistik. Die Erhebungsstelle achtet zudem darauf, dass die Interviewerinnen und Interviewer nicht in ihrem eigenen Wohnumfeld für Befragungen eingesetzt werden.

Welche Hygienemaßnahmen gelten?

„Natürlich werden beim Besuch die erforderlichen Corona-Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten“, teilt die Stadt mit. Sie hat zudem entschieden, dass alle Interviewerinnen und Interviewer geimpft oder genesen sein müssen. Die Befragungen seien kurz, kontaktarm und könnten selbstverständlich auch an der Tür erledigt werden.