Amtsgericht GummersbachHandfester Streit um ein Handy endet mit Freispruch

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Um ein Handy drehte sich die Auseinandersetzung, über die jetzt vor Gericht verhandelt wurde.

Gummersbach – Was genau sich Ende Januar auf dem Parkplatz in Marienheide zugetragen hatte, konnte das Schöffengericht am Donnerstag auch nach Befragung des Angeklagten und von sieben Zeugen nicht klären. Die Staatsanwalt hatte dem 21-Jährigen vorgeworfen, auf ein haltendes Fahrzeug zugestürmt zu sein und die Tür aufgerissen zu haben. Als der Fahrer sich geweigert habe, sein Handy herauszurücken, habe er versucht, es ihm aus der Bauchtasche zu entwenden. Bei der Rangelei sei der Fahrer verletzt worden.

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Der Angeklagte schilderte, dass er auf den Bus gewartet habe, als der Geschädigte im Auto vorbeikam. „Ich habe ihn zur Rede stellen wollen, warum er das Telefon nicht herausgibt.“ Er habe geglaubt, dass es einer Bekannten seiner Freundin gehöre, die ihn um Hilfe bei der Wiederbeschaffung gebeten habe.

Die Fahrzeugtür sei noch offen gewesen, als er sich dem Wagen genähert habe. Als der Fahrer das Auto rückwärts in Bewegung gesetzt habe, sei er über den Mann hinweg auf den Beifahrersitz gehechtet, um nicht überrollt zu werden. Kurz darauf sei er von einem Passanten wieder aus dem Auto gezogen worden. Eine Bauchtasche habe es nicht gegeben. „Ich wusste, dass der Mann das Handy geklaut hat und wollte nur anständig sein.“

Frau wollte Handy ihres Ex-Freundes wegen Bildern wiederhaben

Der Geschädigte (23) betonte, dass die Frau, die das Handy zurückverlangte, es ihm zuvor geschenkt habe. Nach seiner Weigerung es herauszugeben, sei der Angeklagte ihm auf die Knie gesprungen, habe ihn in den Schwitzkasten genommen und in die Bauchtasche gegriffen. Ein Beifahrer des Geschädigten schilderte die Situation etwas anders – ein weiterer Mitfahrer lieferte eine dritte Version.

Die 21-Jährige, die den Angeklagten um die Wiederbeschaffung gebeten hatte, schilderte, dass das Handy ihrem Ex-Freund gehöre und darauf „gewagte Bilder“ gewesen seien. Vor dem Geschehen auf dem Parkplatz habe sie zwei Stunden vor der Wohnung des Geschädigten in der Kälte versucht, das Handy zurückzubekommen: „Definitiv habe ich es ihm nicht geschenkt.“ Die drei nächsten Zeugen brachten weitere Varianten auf den Tisch. Am Ende wurde der Angeklagte freigesprochen.