Amtsgericht WaldbrölAngeklagter kommt mit Verwarnung davon

Lesezeit 2 Minuten
Symbolbild

Symbolbild

Waldbröl – Vor dem Waldbröler Amtsgericht musste sich ein 20-Jähriger aus der Marktstadt am Mittwoch wegen Subventionsbetrugs verantworten: Die Bonner Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Anfang April bei der Beantragung von Corona-Soforthilfe notwendige Angaben falsch dargestellt zu haben.

9000 Euro kassiert

So soll er erklärt haben, im Haupterwerb selbstständig zu sein. Noch im selben Monat habe er die Hilfeleistung von 9000 Euro kassiert. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er habe bereits im vergangenen Jahr ein Kleingewerbe als Künstler angemeldet. Gleichzeitig sei er freiberuflich für eine Kosmetikfirma tätig gewesen. Dort seien die Aufträge wegen der Corona-Pandemie jedoch plötzlich weggebrochen.

Da er nicht gewusst habe, wovon er leben solle, habe er die Unterstützungsleistung für sein Kleingewerbe beantragt, mit dem saisonal ein geringfügiger Umsatz erzielt worden sei. Sicherheitshalber habe er zudem einen Monat lang bei einem Discounter gejobbt. Danach habe er zunächst von freiwilligen Leistungen des Kosmetikunternehmens gelebt und inzwischen Sozialleistungen beantragt.

Geld zurückgezahlt

Der Beschuldigte beteuerte, den Antrag auf Soforthilfe nicht absichtlich missbräuchlich gestellt zu haben. Nach der Anklage zwei Monate später sei das Geld bereits zurückgezahlt worden.

Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe beschrieb den jungen Mann als sehr kooperativ und konnte keine Reifeverzögerung feststellen. Sie empfahl, das normale Strafrecht anzuwenden. Der Staatsanwalt sah den Anklagevorwurf bestätigt und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro. Dabei folge er einer neuen Anweisung seiner Dienststelle, die diese Größenordnung als Mindestmaß für die Ausnutzung der Pandemiesituation festgelegt habe, selbst wenn eine Rückzahlung erfolgt sei.

Das könnte Sie auch interessieren:

Richter Dr. Fabian Krapoth jedoch bewertete die kriminelle Energie des Angeklagten als sehr gering. Positiv sei auch, dass er keine Anstalten gemacht habe, irgendetwas zu beschönigen. Er verwarnte den Heranwachsenden daher mit einer Geldstrafe in der beantragten Höhe unter Vorbehalt: „Damit sind Sie unbestraft – das ist sehr wichtig für Ihren weiteren Lebensweg.“