Durch AutofensterWipperfürther wegen Körperverletzung verurteilt, Eltern verwarnt

Lesezeit 2 Minuten
Symbolbild

Symbolbild

Wipperfürth – Mit handfester Unterstützung seiner Eltern hat ein 40-jähriger Wipperfürther auf der Bahnstraße einen Kontrahenten verprügelt. Davon ist das Amtsgericht der Hansestadt überzeugt. Das Gericht verurteilte den Mann wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung nun zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 20 Euro.

Zwischen der Familie des Angeklagten und dem 24-jährigen Opfer schwelt seit längerem Streit – Ursache soll eine Zeugenaussage des Jüngeren in einem vergangenen Strafprozess in Wipperfürth sein. Am 23. Mai vergangenen Jahres befuhren der 24-Jährige und seine damalige Freundin mit dem Auto die Bahnstraße, als der 40-Jährige sie vom Bürgersteig aus entdeckte und laut Staatsanwaltschaft zum Anhalten nötigte.

Streit nach früherem Prozess

Was dann geschah, war im Prozess umstritten. Das Gericht folgte schließlich der Version der Anklage, nach der der Ältere zunächst durch das geöffnete Beifahrerfenster zuschlug. „Mein Freund hatte keine Chance sich zu wehren – er saß ja angeschnallt im Autositz“, erinnerte sich die 26-jährige ehemalige Lebensgefährtin. In die anschließende Schlägerei am Fahrbahnrand hätten dann auch die Eltern des 40-Jährigen, heute 61 und 59 Jahre alt, eingegriffen.

Das Opfer erlitt Prellungen an Kopf, Armen und Beinen, die von der Polizei am Tattag fotografiert wurden. Unter anderem soll der Wipperfürther gegen den Kopf des Gegners getreten haben, was dieser jedoch bestritt. „Die Bilder zeigen Verletzungen, die er sich selbst zugefügt hat“, erklärte der Mann vor Gericht.

Sämtliche Angriffe seien von dem Jüngeren ausgegangen, der bereits aus dem fahrenden Auto heraus gepöbelt und später geschlagen habe. Auch die Eltern betonten, sie hätten nur schlichten wollen. „Die ganze Familie hat drauf geschlagen“, hielt das Opfer dagegen. Diese Version bestätigten schließlich auch zwei unbeteiligte Passanten, die zufällig auf der Bahnstraße unterwegs waren. Neben der Geldstrafe für den Sohn verwarnte das Gericht den Vater und die Mutter. Geldstrafen von jeweils 900 Euro müssen sie nicht bezahlen, wenn sie sich in den kommenden zwei Jahren unauffällig verhalten.