Beschwerde gegen UrteilFall des Lindlarer Minibar-Taxis geht vor Oberlandesgericht

Lesezeit 1 Minute
Das Oberlandesgericht in Köln.

Das Oberlandesgericht in Köln.

Gummersbach/Lindlar – Der Streit um angeblich illegale Taxifahrten geht in die nächste Runde. Anfang des Monats hatte das Amtsgericht Gummersbach 2000 Euro Bußgeld gegen einen 49-jährigen Lindlarer verhängt, der nach Überzeugung der Richterin mit seinem privaten Pkw Fahrgäste transportierte, ohne als Taxiunternehmer angemeldet zu sein.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden. Die Verteidigung habe dagegen Rechtsbeschwerde eingelegt, teilt das Amtsgericht der Kreisstadt auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Jetzt wird sich das Oberlandesgericht in Köln mit dem Fall befassen.

Das könnte Sie auch interessieren:

In der Verhandlung gegen den Lindlarer hatte der Verteidiger argumentiert, dass sein Mandant als Nachtmensch auf Touren immer wieder Freunde und Bekannte treffe, die er nach Hause fahre. Von zwischen dem Mann und seinen Beifahrern getroffenen Entgeltabreden könne jedenfalls keine Rede sein.

Ein Zeuge hatte hingegen in der Gummersbacher Verhandlung berichtet, der Mann nehme Geld für Fahrten und hatte feste Tarife genannt. Sogar eine Minibar habe er für seine Fahrgäste eingerichtet.