Gefunden oder gestohlen?Gummersbacher bestreitet Diebstahl an Nachbar

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Gummersbach – „So kommen wir hier nicht weiter“, schloss Richter Ulrich Neef die Hauptverhandlung gegen einen 35-jährigen Gummersbacher. Wann der Prozess wegen Einbruchsdiebstahls gegen ihn vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gummersbach wieder aufgenommen wird, ist noch unklar.

Laut Anklageschrift soll der Angeklagte zu einem unbekannten Zeitpunkt, aber vor dem 15. Oktober 2019 in die Wohnung über seiner Mietwohnung eingebrochen sein. Das Diebesgut – Fernseher, Playstation, Surroundanlage und Kettensäge – soll er verkauft haben.

Ehefrau ist Anklägerin

Der Vater zweier Kinder gab an, die Gegenstände nicht gestohlen zu haben. Vielmehr habe er sie neben allerlei Müll in einer zu seiner Mietwohnung gehörenden Garage gefunden. Laut der Vermieterin seien es Hinterlassenschaften eines ehemaligen Mieters der Wohnung gewesen, in die eingebrochen worden sein soll.

Nachdem die Vermieterin versprach, sich um die Beseitigung des Mülls zu kümmern, habe der Angeklagte das angebliche Diebesgut aus der Garage geholt, bevor es im Container gelandet wäre. Die Playstation habe er selbst behalten, die Kettensäge ging an die Schwiegereltern. Surroundanlage und Fernseher habe er an einen Freund verkauft. Da weder die Vermieterin noch der Vormieter bislang erwähnt worden oder als Zeuge geladen waren, konnten die tatsächlichen Besitzverhältnisse während der Hauptverhandlung nicht geklärt werden.

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Angezeigt worden war der Angeklagte von seiner getrennt lebenden Ehefrau, deren Mutter und seinem Freund, nachdem er ihnen vom Einbruch erzählt haben soll. Da die Ehefrau den Angeklagten in der Vergangenheit schon einmal fälschlicherweise angezeigt habe, belehrte Richter Neef sie als Zeugin, dass eine Falschaussage Konsequenzen habe könne. Als sie dennoch bei ihrer Aussage blieb, unterbrach der Richter das Verfahren. Aussagen der Vermieterin und des ehemaligen Mieters sollen nun Licht ins Dunkel bringen. (bs)