Illegaler DrogenhandelZeuge korrigiert seine Aussage – Gummersbacher freigesprochen

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Symbolbild

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Gummersbach – „Ich habe Betäubungsmittel von einem Herrn mit diesem Namen gekauft, aber das ist er nicht“, war sich der Zeuge bei der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht am Donnerstag sicher. Damit entlastete er den 30-jährigen Gummersbacher, der sich wegen unerlaubten Handeltreibens und dem Besitz von Betäubungsmitteln am Amtsgericht Gummersbach verantworten musste.

Laute Anklage soll er von Sommer 2016 bis Sommer 2017 in fünf Fällen Cannabis und Marihuana in nicht geringen Mengen verkauft haben. Die Anklage stützte sich dabei auf die Aussage des besagten Zeugen, der im Januar wegen Besitzes eben dieser Betäubungsmittel verurteilt worden war. Er sagte bei seiner Verhandlung aus, er habe für Bekannte Drogen besorgen sollen. Durch die Freundin des Bruders des Angeklagten sei dann der Kontakt zu dem Mann entstanden.

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Aber bei dem Angeklagten soll es sich eben nicht um den handeln, den er damals getroffen habe. „Bei Ihrem Prozess haben Sie ausgesagt, die Drogen von dem Angeklagten gekauft zu haben“, hielt ihm Richter Ulrich Neef seine Aussage vor. „Das stimmt auch. Aber es war nicht dieser Mann“, wiederholte er seine Angaben. „Sie meinen, es handelte sich dann um einen Mann, der sich als der Angeklagte ausgegeben hat?“, fragte Neef. Der Zeuge bejahte das. Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragten daraufhin einen Freispruch, das Schöffengericht folgte dem.