Attacke im Internet angedrohtAngeklagter aus Gummersbach griff Ex-Freundin mit Säure an

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Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin.

Vor dem Landgericht in Köln startete am Freitag, 13. September, der Prozess.

Der Mann hatte konzentrierte Schwefelsäure über den Kopf seiner Ex-Freundin geschüttet, weil er sich für die Trennung rächen wollte.

Es klingt wie der blanke Horror: Eine 41-Jährige will am frühen Morgen des 9. Februar dieses Jahres zur Arbeit fahren, als sie an ihrem Auto plötzlich hinterrücks niedergeschlagen wird. Anschließend schüttet ihr Ex-Partner hoch konzentrierte Schwefelsäure über ihren Kopf und fügt ihr schwere Verätzungen zu, weil er sich für die vorangegangene Trennung habe rächen wollen.

Seit Freitag steht der 43-jährige Ex-Freund vor dem Kölner Landgericht. Der Vorwurf lautet auf schwere Körperverletzung. Gleich nach Verlesung der Anklage legte der aus Moldau stammende Mann über Verteidiger Karl-Christoph Bode ein Geständnis ab. „Er hat das angekündigt und durchgezogen“, sagte Bode.

Trennung wegen Drogenmissbrauch

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Laut Anklage habe sich die Frau vom Angeklagten getrennt, nachdem sie von dessen Drogenmissbrauch erfahren habe. Im Juni 2023 habe sie ihn ihrer Wohnung verwiesen. Anschließend habe der Angeklagte die Bundesrepublik zunächst verlassen, der 41-Jährigen ab Herbst 2023 aber Drohungen per Internet-Chat zukommen lassen. Darin habe er angekündigt: „Er selbst oder von ihm beauftragte Personen, würden die Geschädigte aufsuchen, sie mit Messern verletzten und mit Säure übergießen oder sogar töten“, sagte die Staatsanwältin.

Der Angeklagte sei schließlich wieder in die Bundesrepublik eingereist, habe sich eine Falsche mit 96-prozentiger Schwefelsäure besorgt und die Tat begangen. Ziel des 43-Jährigen laut Anklage: Dem Opfer „schwere Verätzungen im von ihm anvisierten Kopfbereich“ zuzufügen. Damit habe er bezweckt, ihr äußeres Erscheinungsbild nachhaltig zu zerstören, „um sie für etwaige zukünftige neue Partner unattraktiv zu machen“, sagte die Staatsanwältin.

Die 41-Jährige, die als Nebenklägerin auftritt, erlitt durch den Angriff Verätzungen zweiten und dritten Grades an Gesicht, Kopf, Nacken und beiden Händen. Am Kopf habe in der Folge aufgrund der schweren Verletzungen die behaarte Kopfhaut „von der Scheitelhöhe bis auf den Hinterkopf“ abgetragen werden müssen. Auch die rechte Ohrmuschel sei schwer verätzt worden. Ein Abheilung sei nur unter sichtbarer Narbenbildung möglich. Der Prozess wird fortgesetzt.