Sechs Kugeln trafen AngreiferKeine Ermittlungen gegen Polizisten nach Schüssen in Gummersbach

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Tatort / Einsatzort nach Schüssen der Polizei auf einen Mann in Gummersbach

In der Gummersbacher Innenstadt fielen die Schüsse der Polizisten auf einen Ladendieb.

Sechs Schüsse von drei Polizisten trafen einen Ladendieb Mitte November in Gummersbach.

Die drei Polizisten, die vor sechs Wochen einen Ladendieb nach einem Messerangriff in der Gummersbacher Innenstadt niedergeschossen hatten, handelten offenbar korrekt. Zu diesem Schluss kommt die zuständige Staatsanwaltschaft Köln. Die Strafverfolger lehnten es nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Justizkreisen ab, ein Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Schützen einzuleiten. Auch wurde eine Strafanzeige eines Bürgers gegen die Beamten zu den Akten gelegt. Bei dem Polizeieinsatz waren zwei unbeteiligte Passanten durch Projektile versehentlich am Oberschenkel und am Gesäß getroffen worden.

Anwalt: Angreifer ein schwieriger Fall

Christoph Arnold, Anwalt eines der Polizeischützen, begrüßte die entsprechende Nachricht der Staatsanwaltschaft. Der Beamtenrechtler bezeichnete den Kleinkriminellen Rene I. als „einen schwierigen Fall“. Bereits vor der Messerattacke am 14. November, bei der ein Polizist im Gesicht verletzt wurde, war der Tatverdächtige gleich zwei Mal wegen Angriffen auf Beamte angeklagt worden.

Ausgelöst hatte den neuerlichen Polizeieinsatz ein Diebstahl in einem Supermarkt. Rene I. soll ein paar Bierdosen gestohlen haben. Als ihn eine Mitarbeiterin darauf ansprach, schlug er ihr ins Gesicht und lief davon. Kurz darauf entdeckte eine Polizeistreife den Gesuchten nahe dem Bahnhof. Nach kurzer Flucht wandte sich I. um und zog einem der Verfolger ein Teppichmesser durchs Gesicht. Danach fielen zehn Schüsse, sechs davon trafen den Angreifer, der lebensgefährlich verletzt ins Krankenhaus kam.

Nach einer Notoperation befindet sich der 30-Jährige wieder auf dem Weg Besserung. Das Amtsgericht Gummersbach erließ noch während des Klinikaufenthalts einen Haftbefehl. Die Vorwürfe richten sich auf schweren räuberischen Diebstahl, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall und gefährliche Körperverletzung.