In Wipperfürth vor Gericht27-Jähriger wollte sich mit Marihuana selbst therapieren

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Cannabis Symbolbild dpa

Cannabispflanze (Symbolbild)

Wipperfürth – Neun Monate Haft auf Bewährung und den Rat, sich schleunigst einen Plan B zu suchen, hat ein 27-jähriger Marihuana-Raucher vom Schöffengericht in Wipperfürth erhalten. 

Insgesamt knapp 90 Gramm hatten Fahnder bei dem Mann sichergestellt, der im vergangenen Oktober zunächst auf der Blumenstraße in Hückeswagen aufgefallen war. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei weitere Drogenpäckchen, eine Waage, Bargeld und vier Handys.

Staatsanwaltschaft ging von einem Dealer aus

Aufgrund der Menge ging die Staatsanwaltschaft davon aus, einen Dealer erwischt zu haben. Im Prozess vor dem Schöffengericht bestätigte sich das allerdings nur zum Teil.

Hintergrund

Cannabis konnte bis 2017 nur in Ausnahmefällen und nach einem Antrag bei der Opiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verschrieben werden.

Seither gilt: Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung können Cannabis als Medizin bekommen, wenn der behandelnde Arzt Alternativen nicht für therapeutisch sinnvoll hält – und wenn angenommen werden darf, dass für den Patienten schwerwiegende Symptome gelindert werden. (bks)

Dort versicherte der Mann den Richtern glaubhaft, dass er das Marihuana selbst rauche, um die Symptome einer schweren Krankheit zu lindern – und zwar bis zu zehn Gramm täglich.

Um sich diese Art der Therapie leisten zu können, habe er aber tatsächlich einen Teil der Drogen weiterverkauft, so der Hückeswagener. „Ungefähr die Hälfte sollte noch Geld bringen“, sagte er mit Blick auf die sichergestellten 90 Gramm. Zum Hinweis der Richter, in medizinisch sinnvollen Fällen gebe es das Marihuana doch inzwischen legal auf Rezept, schüttelte der Mann den Kopf. „Mein Arzt macht sowas nicht mit.“

Richter rät, den Arzt zu wechseln

Die Staatsanwaltschaft plädierte schließlich auf einen minder schweren Fall und beantragte neun Monate Haft auf Bewährung, dem das Gericht folgte.

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In der Urteilsbegründung warnte der Vorsitzende den Hückeswagener vor weiteren Konsequenzen. „Konsum einstellen oder einen anderen Arzt finden, das sind die Alternativen – so wie es aktuell läuft, machen Sie sich jedenfalls immer wieder aufs Neue strafbar.“