Strafbefehl wegen Betruges32-jährige Nümbrechterin bezahlte den Tierarzt nicht

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Eine Verhandlungszimmer im Amtsgericht Waldbröl.

Eine Verhandlungszimmer im Amtsgericht Waldbröl.

Nümbrecht – Das Verfahren am Amtsgericht Waldbröl gegen eine 32-jährige Nümbrechterin wegen Betrugs endete mit einem Strafbefehl und einer Geldstrafe über 900 Euro. Die Angeklagte war nicht zu der Verhandlung am Montagmorgen erschienen. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll die Frau mehrfach Dienste eines Tierarztes in Anspruch genommen haben, ohne die Rechnungen zu bezahlen.

Der Veterinärmediziner sagte bei einer informellen Befragung am Montag vor Gericht, dass er mehrere Pferde in den Jahren 2017 und 2018 an unterschiedlichen Standorten auf Weiden und in Ställen behandelt habe. Meist habe er keinen Kontakt zu der Halterin gehabt, da notwendige Behandlungsaufträge oft durch die Stallbetreiber ausgelöst würden. Bei einigen Tieren habe er Impfungen durchgeführt. Eines habe er einschläfern müssen, da es vermutlich infolge falscher Ernährung „vollkommen verätzt“ gewesen sei.

Anfangs sei ihm unklar gewesen, dass es sich bei der Eigentümerin der behandelten Pferde um ein und dieselbe Person handele: Ihr Name sei jeweils in unterschiedlichen Schreibweisen angegeben worden, und die Rechnung werde üblicherweise an den Stallbesitzer geschickt. Erst im Sommer vergangenen Jahres habe er die Unstimmigkeiten bemerkt und daraufhin Anzeige erstattet. Bislang sei keine der gestellten Forderungen über insgesamt knapp 1000 Euro beglichen worden.