Neue FührerscheineOberbergisches Straßenverkehrsamt hat gut zu tun

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Ein «rosa Führerschein», ein Autoschlüssel, eine Geldbörse und ein Fahrzeugschein liegen auf dem Tisch.

Der nächste Stichtag zum Austausch der rosa Führerscheine naht.

Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ab 19. Januar 2023 auf den Führerschein im Kartenformat umgestiegen sein. Wie viele Oberberger betroffen sind, ist unklar, denn zuständig ist oft ein anderes Straßenverkehrsamt.

Für Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 wird es langsam eng. Am 19. Januar 2023 endet für sie die Frist zum Umtausch ihrer rosafarbenen oder gar grauen Papierführerscheine – ab dann müssen sie das aktuelle Scheckkartenformat vorzeigen können, wenn die Polizei kontrolliert.

Bereits bis Januar dieses Jahres war die Umschreibung für die Jahrgänge 1953 bis 1958 fällig, aufgrund der Pandemie wurde dieser Stichtag bundesweit nachträglich noch auf den 19. Juli 2022 aufgeschoben. „In diesem Jahr werden wir insgesamt um die 12.000 Führerscheine ersetzen“, berichtet Kerstin Gipperich, Leiterin des oberbergischen Straßenverkehrsamtes, im Gespräch mit unserer Zeitung.

Führerschein zieht nicht mit um

Ob die Oberberger damit zu den Tauschwilligen gehören oder eher an ihren alten Lappen hängen, lässt sich aus dieser Zahl allerdings nicht ableiten, weil die Behörden-Software Wohnsitz und Fahrerlaubnis nicht miteinander verknüpft. „Wer umzieht, muss den Führerschein ja nicht umschreiben lassen“, erklärt Gipperich.

Ein Beispiel: Wenn ein Münchener nach Oberberg zieht, wird er zwar von der hiesigen Meldebehörde erfasst – die interessiert sich aber nicht für seinen Führerschein. Das Straßenverkehrsamt wiederum wird erst dann auf den Ex-Münchener aufmerksam, wenn er am Lenkrad auffällig wird – über eine exakte Liste, wie viele oberbergische Autofahrer, etwa des Jahrgangs 1960, es aktuell gibt, verfügen Gipperich und ihr Amt also nicht. „Mit jährlich 12.000 Anträgen bewegen wir uns aber in dem Rahmen, mit dem wir gerechnet haben“, betont die Amtsleiterin.

Fest steht auch: Die Umtauschaktion sorgt in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes für reichlich Arbeit. Den rund 12.000 Umtauschfällen standen im Jahr 2022 gut 2000 Ersterteilungen einer Fahrerlaubnis gegenüber. „Das verdeutlicht die Größenordnung“, so Gipperich, die darauf hinweist, dass momentan auch der geburtenstärkste Jahrgang 1964 vom Umtausch betroffen ist.

Angesichts dieser Zahlen habe sich die Aufstockung des Personals in der Führerscheinstelle ausgezahlt, findet Birgit Hähn, zuständige Dezernentin der oberbergischen Kreisverwaltung. Da die neuen Führerscheine nur 15 Jahre gültig bleiben, werde das Tauschen ohnehin ein Dauer-Thema im Straßenverkehrsamt bleiben, ergänzt Gipperich. Denn wenn 2033 die letzten alten Exemplare eingezogen werden, dürfte der Kreislauf von vorne beginnen.

Oberberg: Führerschein-Umtausch geht auch im Rathaus

Momentan gibt das Amt die Standard-Wartezeit für einen Termin mit drei bis vier Wochen an. Der eigentliche Druck der neuen Scheckkarte dauere nach der Bearbeitung des Antrags nur wenige Tage, berichtet Kerstin Gipperich. Möglich – und bei vielen Oberbergern beliebt – ist auch die Möglichkeit, den Umtausch in den Bürgerbüros ihrer Heimatkommune zu beantragen. Entsprechende Formulare halten alle Rathäuser im Kreis vor, mit Ausnahme von Gummersbach – der Nähe zum Straßenverkehrsamt wegen, wie der Kreis erklärt.

Mitzubringen sind der Personalausweis, der bisherige Führerschein, ein biometrisches Passbild und – falls die Führerscheinprüfung damals nicht in Oberberg absolviert wurde – eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den ersten Führerschein ausstellte.

38 Euro Gebühr, zehn Euro Bußgeld

Wichtig: Wer das Dokument bis zum Stichtag nicht tauscht, bleibt weiter im Besitz der Fahrerlaubnis, riskiert allerdings zehn Euro Bußgeld. Tausch-Muffel könnten da mit dem Rechnen beginnen – die neue Karte kostet nämlich 38 Euro Verwaltungsgebühr.

Um seinen speckigen Papierführerschein muss sich jedenfalls niemand sorgen. Zwar wird er mit einem Ungültigkeitsvermerk versehen, den Schein mit allen an ihm haftenden Erinnerungen darf man aber behalten.