Prozess in GummersbachAuto angezündet, um Spuren zu verwischen?

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Justitia vor blauem Himmel

Der 32-Jährige Angeklagte fand eine milde Richterin. (Symbolbild)

Gummersbach – Einbruch, Diebstahl, gewerbsmäßiger Diebstahl und in Brand setzen eines Pkw – die Liste der Vorwürfe ist lang, wegen derer sich zwei Angeklagte (35, 41) vor dem Schöffengericht am Gummersbacher Amtsgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zwischen dem 21. September und 27. Oktober vergangenen Jahres gemeinsam zunächst in ein Vereinsheim eingebrochen und unter anderem Beamer und Laptop im Wert von 1000 Euro entwendet zu haben.

Später sollen sie in eine Werkstatt eingestiegen sein und zwei Autos im fünfstelligen Wertbereich sowie diverse Werkzeuge mitgenommen haben. Einen Pkw sollen sie an einen Händler verkauft haben, der diesen laut Anklage nach Polen brachte. Das zweite Auto sollen die beiden für einen Einbruchdiebstahl in ein Gummersbacher Autohaus genutzt haben. Dort wurden die beiden Angeklagten von der Polizei dingfest gemacht, nachdem der Besitzer des Gebäudes sie auf den Bildern einer Überwachungskamera entdeckt hatte.

Täter setzten Auto in Brand

Nachdem sie auf freien Fuß gesetzt waren, soll dann der 41-Jährige seinen jüngeren Komplizen davon überzeugt haben, das Auto in Brand zu setzen, um etwaige Spuren zu verwischen. Dem 35-Jährigen wird außerdem zur Last gelegt: Stehlen von Lebensmitteln, Getränken und vier Euro Kleingeld aus einem Imbisswagen und Einbruch in ein Marienheider Hotel. Dem 41-jährigen wird indes der Einbruch in zwei Wohnwagen vorgeworfen.

Der Verteidiger des 35-jährigen erklärte zunächst, dass sein Mandant zwar seit Jugendtagen phasenweise alkoholabhängig gewesen ist, doch der Tod seines Vaters, Trennung der Frau und Jobverlust 2018 zu einem Absturz geführt hätten. Bis zu seiner Inhaftierung habe er neben Alkohol auch Betäubungsmittel, unter anderem Heroin, konsumiert und sein Leben nicht mehr in den Griff bekommen, sodass er keinen anderen Ausweg sah, als unter anderem in den Imbisswagen einzubrechen, um an etwas Essbaren zu kommen.

„Mein Mandant schämt sich für seine Taten und heute, drogen- und alkoholfrei, kann er es nicht begreifen, dass er zu solchen Taten fähig gewesen ist“, so der Rechtsanwalt. In gemeinsamen Gesprächen habe sich der Angeklagte sofort bereiterklärt, eine Therapie zu machen. „Er will, dass so etwas nie wieder passiert.“

Verminderte Schuldfähigkeit

Im psychologischen Gutachten wurde darauf hingewiesen, dass der plötzliche, exzessive Drogen- und Alkoholkonsum nach und nach zu Kontroll- und Erinnerungsverlusten geführt hätten, sodass zwar nicht in den ersten Fällen, aber spätestens beim Einbruch in die Werkstatt von einer verminderten Schuldfähigkeit gesprochen werden könne.

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Während der 35-jährige, der derzeit in der JVA Wuppertal einsitzt, die ihm zur Last gelegten Taten einräumt, wollte sich der zweite Angeklagte nur zum gemeinsamen Einbruch in das Autohaus, wo sie von der Polizei festgenommen worden waren, bekennen.

Das auf zwei Verhandlungstage festgesetzte Verfahren wird am Donnerstag fortgeführt. Neben dem Bewährungshelfer des 35-jährigen sollen diverse Zeugen gehört werden. In den Fällen, die der Jüngere bereits eingeräumt hat, wird von der Vernehmung der Zeugen abgesehen.