Vor GerichtFischzug eines Essener Diebesduo endet in Wipperfürth

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Justitia am Gericht

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)

Wipperfürth – Ein auffällig senffarbener Pullover, ein Mickymaus-T-Shirt und vor allem der Rollkoffer im Schlepptau sind zwei Männern aus Essen zum Verhängnis geworden. Das Wipperfürther Amtsgericht verurteilte die beiden jeweils 31-Jährigen wegen versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls am Wipperhof zu Geldstrafen. Im Prozess erhielt der Verdacht Nahrung, dass es sich bei dem Duo um Trickdiebe handelt.

Mit ihrer auffälligen Kleidung und dem Trolley marschierte das Duo Anfang Januar dieses Jahres in die Filiale einer Möbelkette am Wipperhof. Spätestens als einer der Männer die Filialleiterin im hinteren Teil des Marktes in ein Gespräch verwickelte, dämmerte es der 32-Jährigen. „Die beiden waren schon einmal bei uns, und zwar am 19. September des letzten Jahres“, schilderte die Leiterin. „Auch damals mit dem Rollkoffer, so etwas fällt natürlich auf.“

Haargenaue Beschreibung

Detailliert berichteten die Frau und eine Kollegin (25), die 2019 und auch im Januar arbeitete, wie das Duo ihnen schon beim ersten Aufeinandertreffen seltsam vorgekommen sei. Als die Männer den Laden gerade verlassen hatten, habe die Filiale aus Wermelskirchen eine Warnung vor zwei Trickdieben geschickt – die damalige Beschreibung habe haargenau auf die beiden Essener gepasst. Ob sie 2019 in Wipperfürth etwas mitgehen ließen, blieb unklar. Die Staatsanwaltschaft hat jedenfalls ein Diebstahlsverfahren für den Tatort Wermelskirchen in Vorbereitung.

Im Januar reagierten die beiden Verkäuferinnen in dem Wipperfürther Geschäft schnell. Die Filialleiterin schlich sich aus dem Geschäft und alarmierte die Polizei. Ihre Kollegin schob den Koffer von den Essenern unbemerkt in den Personalraum.

Kissen und Decken gestohlen

Als sie ihn öffnete, entdeckte sie darin zwei Allergiker-Kissen aus dem Sortiment des Möbelhauses im Wert von 180 Euro. Als die Männer bemerkten, dass ihr Besuch nicht nach Plan verläuft, flüchteten sie zu Fuß und getrennt voneinander.

Die Filialleiterin verfolgte den Täter im Mickymaus-Shirt. Nicht zuletzt durch die auffällige Kleidung hatte die Polizei leichtes Spiel, beide Männer zu fassen und vorläufig festzunehmen. In ihrem Wagen fanden die Beamten eine Daunendecke, ein weiteres Kissen und eine Sturmhaube. Einer der Angeklagten berichtete dem Gericht von einer Hautkrankheit. Die deshalb notwendige, aber eben auch teure Bettwäsche könne er sich nicht leisten, deshalb habe er in Wipperfürth zugegriffen. Warum er drei Kissen brauche, konnte er allerdings nicht erklären.

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Die Staatsanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer von einer „eindeutig geplanten Diebestour“ der beiden bislang unbestraften Männer. Das Gericht verhängte gegen sie zunächst 40 Tagessätze zu zehn Euro. Für den Mickymaus-Mann erhöhte es die Strafe auf 70 Tagessätze. Bei ihm kam eine Nötigung der Filialleiterin während der Flucht hinzu, die der Angeklagte indes bestritt.