Bestellungen im InternetWalbröler wegen Betrügereien zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Statue der Justitia (Symbolbild)

Waldbröl – „Das Leben meines Mandanten neigt sich langsam, aber sicher dem Ende entgegen“, sagte der Anwalt des 46-jährigen Angeklagten im Amtsgericht Waldbröl. Von Dezember 2017 bis März 2018 habe der Waldbröler unter depressiven Verstimmungen gelitten und Arbeitslosengeld II bezogen. Durch ein medizinisches Gutachten bestätigt, habe er derzeit Angststörungen, Panikattacken und sei starker Diabetiker. Mangels Arbeitsfähigkeit werde er Sozialhilfe beantragen müssen. Dennoch wurde der Mann zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, mit seiner 52 Jahre alten Partnerin, der Tochter (26) und dem Sohn (24) in neun Fällen Waren bei Internethändlern mit den Namen und Adressen von Kunden aus ganz Deutschland und deren Kundennummern bestellt zu haben: Elektrowerkzeuge, Fitnesstrainer und Haushaltsgeräte im Wert von etwa 2200 Euro. In vier Fällen seien Waren im Wert von rund 500 Euro auf einem Kleinanzeigenportal angeboten, nach Zahlungseingang aber nicht versendet worden. Der Anwalt erklärte, sein Mandant habe alle Taten allein begangen. Zwar habe er das Konto der Frau, den Namen seines Sohnes als Lieferadresse und die Packstation seiner Tochter genutzt, doch sie hätten damit nichts zu tun.

Verfahren gegen Angeklagten eingestellt

Zur Herkunft der auf den Internetportalen angegebenen Kundendaten machte er keine Angaben. Nach Beratung entschied Richter Dr. Fabian Krapoth, das Verfahren gegen die Angehörigen einzustellen. Der Staatsanwalt forderte für den gewerbsmäßigen Betrug, in neun Fällen mit Urkundenfälschung, eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Der Verteidiger hielt aufgrund der langen Verfahrensdauer und des Geständnisses eine geringere Strafe für angemessen.

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Krapoth folgte dem Antrag des Staatsanwalts, reduzierte jedoch das Strafmaß um einen Monat. Zudem müsse der Angeklagte die rund 2700 Euro zurückzahlen. „Der durchaus kriminelle Wert der Taten war nicht von hoher Intelligenz geprägt“, sagte Krapoth. „Es war doch klar, dass man Ihnen auf die Schliche kommen musste.“ (kup)