Betrug in WaldbrölAngeklagter soll einen Freund um sehr viel Geld geprellt haben

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DPA Strafgesetzbuch

Symbolbild

Waldbröl – Es geht um viel Geld: Etwa 350 000 bis 400 000 Euro soll sich ein 46-Jähriger aus dem Süden des Kreises von einem Bekannten aus dem Nachbarort zwischen 2002 und 2019 geliehen haben – und bisher sei kein Cent davon zurückgezahlt worden, hieß jetzt vor dem Waldbröler Amtsgericht.

Doch nicht deshalb musste sich der Mann jetzt verantworten: Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Betrugs angeklagt, da er die Geldkarte des Bekannten in nicht abgesprochener Weise benutzt habe. So soll er einmal um 20 Euro gebeten, dann aber 1500 Euro abgehoben haben. Durch mehrfache Nutzung habe er sich auf diese Weise um fast 8000 Euro bereichert.

Angeklagter spricht von freundschaftlichem Verhältnis

Außerdem soll er sich das Auto des Bekannten Anfang 2018 für einen Tag ausgeliehen, es dann aber nicht zurückgegeben haben. Erst im November vergangenen Jahres habe der Eigentümer seinen Wagen zufällig entdeckt und ihn mit dem Zweitschlüssel wieder in Besitz genommen. Da soll er jedoch 38 000 Kilometer mehr auf dem Zähler gehabt haben als bei der Übergabe des Fahrzeugs.

Der Angeklagte bezeichnete das Verhältnis zu seinem Bekannten bis zur Anzeige als freundschaftlich. Das geliehene Geld habe er zum Bestreiten des Alltags benötigt. Hohe Ausgaben für Autos, Drogen oder Alkohol habe es nicht gegeben. Die Bankkarte habe er auch jedes Mal zurückgegeben – einmal habe indes der Automat die Karte eingezogen.

Befragung durch Richter Carsten Becker gestaltete sich schwierig

Die Befragung durch Richter Carsten Becker gestaltete sich recht schwierig, da der Angeklagte nur zögerlich, ausweichend und vage antwortete. Mit dem Auto habe es eigentlich kein Problem gegeben. Er habe seinen Bekannten oft zum Einkaufen gefahren. Während er selbst für den Treibstoff aufgekommen sei, habe der Freund die Steuer, die Versicherung und sogar Knöllchen bezahlt: „Uns hat eine tiefe Freundschaft verbunden“, führte der Angeklagte aus. „Ich habe das Gefühl, dass er mir das Geld und das Auto gern gegeben hat.“ Seine Schulden habe er mit Geld aus erwarteten Erbschaften begleichen wollen.

Der Geschädigte erklärte, er habe sich lange geschämt, zur Polizei zu gehen: „Die müssen ja denken, ich bin bekloppt.“ Nach einer ersten Sperrung habe er dem Angeklagten ein zweites Mal seine Bankkarte samt PIN übergeben, da er in der Küche unabkömmlich gewesen sei. Für die Rückzahlung seien eben Erbschaften von Tante, Onkel und Mutter angekündigt worden.

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Für die Erledigung der Formalitäten habe er ihm dann 500 Euro gegeben, doch das Versprochene habe er nie gesehen. Ein anderes Mal soll eine Kiste mit Geld in der Wohnung des Angeklagten gestanden haben, doch leider sei die Haustür zugefallen. Da habe er ihm Geld für den Schlüsseldienst gegeben: „Es gibt keinen, der so gut betteln kann. Und ich konnte nie ,Nein’ sagen.“

Aufgrund unterschiedlicher Angaben konnte der Sachverhalt vor Gericht auch nach rund dreistündiger Beweisaufnahme nicht geklärt werden. Weitere Verhandlungstage mit weiteren Zeugen sollen nun folgen. (kup)