Amtsgericht in WaldbrölSchläge und Tritte gegen einen am Boden Liegenden

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(Symbolbild)

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Waldbröl – Zwei 19-jährige Reichshofer mussten sich wegen gemeinschaftlicher, gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Waldbröl verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte sie angeklagt, im Oktober vergangenen Jahres einen 23-Jährigen, ebenfalls aus Reichshof, nach einem Streit angegriffen zu haben.

Dabei soll der ältere der beiden dem Geschädigten mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen, der jüngere gegen den Oberkörper des inzwischen am Boden liegenden Opfers getreten haben. Der Verletzte sei anschließend zwei Wochen stationär behandelt worden, so hieß es in der Anklageschrift.

Der Ältere sagte zu dem Vorwurf, dass er den Mann nur geschubst habe, weil der seine Freundin am Gesäß angefasst habe. Als er wieder gehen wollte, habe dieser ein Messer gezückt und ihn damit am Arm und im Nacken verletzt. Der Jüngere ergänzte, dass der Streit nicht „geplant“ gewesen sei. Um seinen Kumpel zu schützen, habe er dem Geschädigten lediglich das Messer aus der Hand getreten. Beide seien nach dem Genuss von Bier und Wodka sehr betrunken gewesen.

Der geschädigte Reichshofer schilderte als Zeuge, dass ein Fenster seiner Wohnung im Obergeschoss bei seiner Heimkehr am Abend eingeschlagen gewesen sei. Später hätten dann die Angeklagten vor seinem Haus gehupt und er sei vor die Tür getreten. Dort hätte er von dem Älteren sofort Schläge auf die Augen bekommen.

Blind mit Messer herumgewedelt

Am Boden liegend, habe er ein Messer aus seiner Arbeitsjacke gezogen und blind damit herumgewedelt. Der Jüngere habe ihn angespuckt und einige Male getreten. Mehr wisse er nicht, er habe im Rettungswagen das Bewusstsein verloren. Aus Angst habe er seit diesem Vorfall seine Wohnung kaum noch betreten.

Dem jüngeren Beschuldigten wurde außerdem räuberische Erpressung vorgeworfen. Er soll im Juli 2020 einem Waldbröler eine E-Zigarette entwendet haben, nachdem seine Einforderung von 100 Euro aus einem Rauschgiftverkauf erfolglos geblieben sei. Dann habe er dem Käufer gedroht, ihn umzubringen, falls er beim nächsten Besuch nicht bezahlen würde. Dazu äußerte dieser, dass bei ihm noch Marihuana „rumgelegen“ habe. Doch habe er keinen Gefallen daran gefunden und deshalb das Gras wieder verkauft. Der Waldbröler habe jedoch nicht bezahlen können und ihm daher den „Dampfer“ gegeben.

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Ein 17-Jähriger berichtete, dass er den Angeklagten bei der Abholung der Drogenschulden begleitet habe. Er selbst habe vorgeschlagen, den „Dampfer“ als Pfand zu nehmen. Nach einer leichten Schubserei des Angeklagten mit dem Käufer sei dieser mit der Regelung einverstanden gewesen: „Er hat vielleicht nur ein bisschen ängstlich ausgesehen.“

Richter Dr. Fabian Krapoth äußerte heftigen Unmut: „Mit derartigen Verniedlichungen kommen wir nicht weiter.“ Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe erklärte, dass bei beiden Reifeverzögerungen feststellbar seien und empfahl die Anwendung des Jugendstrafrechts. Der Staatsanwalt sah die Tatvorwürfe bestätigt und forderte die Verlängerung der noch gültigen Betreuungsweisung für den älteren Beschuldigten um ein halbes Jahr sowie ein Anti-Gewalt-Training. Für den Jüngeren empfahl er ein Soziales Kompetenztraining. Krapoth folgte diesem Antrag und verwarnte die beiden Angeklagten. Er ermahnte sie, ihr Leben in geordnete Bahnen zu bringen, und klärte sie darüber auf, wie nahe sie einem Arrest gewesen seien.