Pflegerin in Wipperfürth bestohlenEx-Kolleginnen bezichtigten sich gegenseitig

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Geldbörse (Symbolbild)

Wipperfürth – Mehrere Frauen haben sich vor dem Strafgericht gegenseitig der Unterschlagung von rund 400 Euro Bargeld bezichtigt. Sie waren früher Kolleginnen, die gemeinsam die Wipperfürther Helios-Klinik reinigten. Dort kam einer Pflegerin im Frühjahr 2019 das Portemonnaie abhanden – der Stein des Anstoßes für das jetzige Verfahren.

Warum die Frau ihre Geldbörse damals verlor, konnte nicht mehr geklärt werden. Fest steht aber: Als das Portemonnaie mit dem auffälligen Kuhfell-Bezug wenig später am Informationsschalter der Klinik abgegeben wurde, fehlten über 400 Euro. „Normalerweise trage ich nicht so viel Geld mit mir rum, aber an diesem Tag wollte ich das Futter für mein Pony bezahlen“, berichtete die Frau dem Gericht.

Nach den Ermittlungen der Polizei hatte die Staatsanwaltschaft eine 43-jährige Wipperfürtherin als Täterin ausgemacht und auf die Anklagebank gesetzt.

Verfahren am Ende eingestellt

Dort bestritt die Frau die Version der Anklage aber energisch. „Ich habe mir nichts vorzuwerfen“, betonte die Angeklagte.

Sie sei völlig überrascht, dass sie als Beschuldigte geführt werde. Ihre Erklärung: Die früheren Kolleginnen seien „bekannt für solche Geschichten, wenn ihnen eine Nase nicht passt.“ Das Portemonnaie habe sie an der Information abgegeben, ohne hineinzuschauen.

Die angesprochenen Frauen wurden daraufhin im Zeugenstand vernommen, wo sie sich – ebenso wortreich – über die Angeklagte echauffierten.

Letztlich gab es mehrere Versionen davon, wer das Portemonnaie wann wo gefunden hatte und wer es wo abgab. Auch Daten aus dem klinikeigenen Schließsystem halfen nicht weiter – dieses hatte zwar die Nutzung der Transponder zur Tatzeit auf der betroffenen Etage erfasst, grenzte den Kreis der Verdächtigen aber nur auf die Personen ein, die sich vor ohnehin im Gerichtssaal gegenseitig beschuldigten.

Die Variante, dass das Geld herausgefallen sein könnte, entkräftete die Geschädigte selbst, indem sie von einem kaputten Reißverschluss berichtete, der sich nur sehr schwer öffnen ließ. Das Portemonnaie hatte sie zu Demonstrationszwecken extra mitgebracht und demonstrierte den Reißverschluss der Kuhfell-Börse im Zeugenstand.

Je länger verhandelt wurde, desto stärker verstrickte sich die Angeklagte in Widersprüche. Hinzu kam, dass manche ihrer Aussagen von allen übrigen Frauen übereinstimmend angezweifelt wurden.

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Die Staatsanwaltschaft bot der Frau deshalb die Einstellung des Prozesses gegen Zahlung der 400 Euro an die Pflegerin an. Ein Angebot, das die Frau nach dem Eindruck der Beweisaufnahme dringend überdenken und annehmen solle, wie es das Gericht formulierte. Die Wipperfürtherin stimmte schließlich zu – wenn auch zähneknirschend.