Abenteuerliche KabelkonstruktionenWegen Stromklau vier Monate ins Gefängnis

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Symbolbild

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Wipperfürth – Mit abenteuerlichen Kabelkonstruktionen hat eine heute 45-jährige Frau in den vergangenen drei Jahren Strom auf Kosten unterschiedlicher Nachbarn gestohlen. Das Schöffengericht verurteilte sie jetzt zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung.

Die Frau gestand, im Frühjahr 2019 in Wipperfürth zunächst eine Außensteckdose angezapft zu haben, die dem Mieter zwei Stockwerke unter ihr gehörte. Dazu legte sie ein Verlängerungskabel entlang der Hauswand nach oben. Als dies auffiel und der Nachbar seine Außensteckdose abschaltete, nutzte die Frau ein weiteres Kabel, das nun im Inneren der Erdgeschoss-Wohnung eingestöpselt wurde.

Strom abgestellt

Ob sie dazu in die Wohnung des Nachbarn eindrang oder dieser selbst eine Leitung durch die gekippte Terrassentür nach draußen legte, um dort ein Batterie-Ladegerät anzuschließen, blieb im Prozess ungeklärt. Als Motiv gab die Frau an, dass der Stromversorger ihr wegen Zahlungsrückständen mitten im Winter den Strom abgestellt habe.

Geständig zeigte sich die Angeklagte auch bei den Vorwürfen aus dem Februar dieses Jahres. An ihrem neuen Wohnort in Hückeswagen nutzte sie die Steckdose einer Nachbarin im Flur, um mit einem Heizlüfter Wäsche zu trocknen. Die Vermieterin entdeckte die Konstruktion, bei der Kabel durch ein Fenster in den eine Etage höher gelegenen Wäscheraum der Angeklagten geführt worden waren.

Verwarnung sinnlos

Bereits im vergangenen Jahr stand die Frau wegen der Entziehung elektrischer Energie, wie das Strafgesetzbuch den Tatbestand offiziell benennt, vor dem Wipperfürther Strafgericht. Damals wurde sie nach zweifachem Stromklau im Jahr 2018 in einem Mietshaus in der Hansestadt verwarnt. Doch dieses Mal sah das Gericht keinen Raum mehr für eine milde Strafe – auch nicht für die von der Staatsanwaltschaft eigentlich geforderte Geldstrafe.

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„Es ist uns völlig unverständlich, warum Sie nach dem ersten Urteil erneut diesen Mist machen“, begründete der Vorsitzende Richter die Freiheitsstrafe. Die Frau und auch die Anklage nahmen das Urteil an, es ist damit rechtskräftig.