Zulassungsdienst darf wieder reinVerwaltungsgericht erlässt Anordnung gegen Kreis

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KfZ Zulassungsstelle

Symbolbild

Oberberg – Der Oberbergische Kreis darf den Zugang eines Zulassungsdienstes zur Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamts nicht mit der Begründung einschränken, dieser trete im Internet und in Werbeanzeigen als Behörde auf. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am vom Freitag entschieden.

Der Kreis wurde laut Gericht per einstweiliger Anordnung verpflichtet, den Antragsteller wie andere Zulassungsdienste zu behandeln. Diensten, die für Kunden An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen übernehmen, ermöglicht der Kreis eine vereinfachte Vergabe von Sammelterminen für mehrere Fahrzeuge. Dies hatte der Kreis dem Unternehmen verweigert, weil es den Eindruck erwecke, eine Behörde zu sein. Das Verwaltungsgericht hingegen habe entschieden, dass der Kreis dem Dienst zwar untersagen dürfe, als Behörde aufzutreten, ihn deshalb aber nicht von den Sammelterminen ausschließen, erklärte ein Sprecher.

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Zudem habe der Dienst zwischenzeitlich seinen Internetauftritt entsprechend geändert. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. (kmm)