„Wer kifft, verbockt sein Leben“14 Monate Haft und markige Worte für Gladbacher Dealer

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Eine Person dreht sich einen Joint.

Der Bergisch Gladbacher Richter hat eine explizite Meinung zum Kiffen. (Symbolbild)

In Bergisch Gladbach stand ein Pärchen wegen Drogenverstößen vor Gericht.

„Da kann die Politik noch so viel diskutieren: Wer kifft, schadet sich und seine Gesundheit. Er wird träge und faul und verbockt sein Leben“: Mit markigen Worten hat der Bergisch Gladbacher Strafrichter Ertan Güven klar gemacht, wie er zu den Plänen der Berliner Ampelkoalition steht, den Konsum „weicher“ Drogen zu legalisieren.

Güven las einem Bergisch Gladbacher Dealer-Pärchen die Leviten und verurteilte den 24-jährigen Mann wegen verbotenen Betäubungsmittelhandels zu 14 Monaten Haft auf Bewährung sowie Zahlung von 900 Euro an die Organisation „Keine Macht den Drogen“.

Die 20-jährige Lebensgefährtin und Mitbewohnerin bekam wegen Beihilfe und illegalen Drogenbesitzes eine Verwarnung und muss innerhalb von drei Monaten 40 Sozialstunden ableisten.

Bergisch Gladbach: Kölner Polizei kam Drogen-Pärchen auf die Spur

Dem Gladbacher Drogen-Pärchen war die Kölner Polizei zufällig auf die Spur gekommen. Als nämlich Ismail G. (Namen geändert) am 22. April 2022 auf dem Clevischen Ring in Köln-Mülheim in eine Tempokontrolle geriet, fanden die Beamten Drogen erst im Auto und dann auch in der Wohnung: 242,8 Gramm Marihuana, 188 Gramm Haschisch und fast sechs Gramm Kokain waren deutlich zu viel, um nur für den eigenen Bedarf bestimmt zu sein.

Freundin Fatima K. versuchte sich damit herauszureden, dass sie von nichts gewusst habe; auch Ismail G. gab an, sie habe keine Ahnung gehabt. Damit konnte das Paar das Jugendschöffengericht aber nicht beeindrucken. Der Richter: „Das war nur eine Schutzbehauptung. Sie wusste von den Drogen in der gemeinsamen Wohnung.“ Das Rauschgift habe dort keineswegs versteckt gelagert, sondern sich in zwei Rewe-Tüten und auf dem Wohnzimmer-Tisch befunden.

Während Ismail G. aufgrund seines Alters zwingend nach Erwachsenstrafrecht zu verurteilen war, billigten die Richter der aus schwierigen Verhältnissen stammenden Fatima eine Reifeverzögerung zu und verurteilten sie nach Jugendrecht. Güven: „Im Jugendrecht geht es nicht um Strafe, sondern es geht um Erziehen.“ Damit die junge Frau ihre Zukunftspläne – Abi nachmachen und studieren – angehen könne, habe das Gericht ihr „großzügig“ Zeit eingeräumt, die Sozialstunden abzuleisten.

Gleichwohl schrieb der Richter dem Paar weitere Sätze ins Stammbuch, als er auf Leid und Elend vieler Drogenkonsumenten hinwies. Oft seien Haschisch und Marihuana Einstiegsdrogen für Härteres, zu dem gegriffen werde, wenn die „weichen“ Drogen nicht mehr genügend „dicht, breit und stoned“ machten. Der Richter: „Von den Süchtigen hatte keiner vor, irgendwann am Bahnhof zu enden.“