Gladbach verschickt RechnungRentnerehepaar soll 11.000 für Loch in der Straße zahlen

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Ein tiefes Loch musste in der Büchemer Straße ausgehoben werden, um den Schaden an der Leitung zu reparieren.

Ein tiefes Loch musste in der Büchemer Straße ausgehoben werden, um den Schaden an der Leitung zu reparieren.

Bergisch Gladbach – Die Eheleute – beide über 80 Jahre alt – waren vor den Kopf gestoßen, als ihnen ohne Vorwarnung eine Rechnung des städtischen Abwasserwerks von über 11 000 Euro ins Haus flatterte. Die Hauseigentümer verstanden nicht, wieso sie die Reparatur der Büchemer Straße in Refrath bezahlen sollen. „Es ist absolut verwerflich, wie die Stadt mit ihren Bürgern umgeht“, kritisiert Bernd Schellong, ein Bekannter, der dem Ehepaar in ihrer Not zur Seite steht. Erreicht hat er in der Sache bisher nichts. Die Stadt räumt zwar ein, dass die Kommunikation unglücklich gelaufen sei. Dies ändere aber nichts an der Pflicht vor Grundstückseigentümern, für einen Schaden an ihrer Hausanschlussleitung aufzukommen.

Die Büchemer Straße war etwa zehn Zentimeter in der Mitte der Fahrbahn abgesackt. „Die Straße war bereits sichtbar unterspült. Der Schaden musste zügig behoben werden“, erläutert Stadtsprecher Martin Rölen. Städtische Mitarbeiter hätten sich daraufhin kurz darauf persönlich bei den Hauseigentümern gemeldet, hätten aber die Hausanschlussleitung nicht per Video vom Haus aus auf Schäden überprüfen können. Die Gegenprobe per Kamera-Befahrung des städtischen Kanals habe dagegen ein unauffälliges Bild gezeigt. Eine von der Stadt beauftragte Firma habe den Schaden behoben und die entsprechende Rechnung an die Stadt gestellt. Die Stadt wiederum habe ihre Ansprüche gegenüber den Grundstückseigentümern gemäß Entwässerungssatzung (Paragraf 13, Absatz 6) geltend gemacht. „Eine Abstimmung zwischen Stadt und Zahlungspflichtigen gab es nicht, was wir bedauern“, sagt Rölen. Die Kritik der Eheleute werde aber ernst genommen und die Rechnung noch einmal intern überprüft.

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Bernd Schellong glaubt, dass vielen Hauseigentümern nicht bewusst sei, was auf sie zukommen könne. Nur wenn die Hauptleitung repariert werden muss, geht das zu Lasten der öffentlichen Hand. Die Hausanschlussleitung, für deren Erhalt der Grundstückseigentümer zuständig ist, endet laut städtischer Satzung nicht an der Grundstücksgrenze, sondern erst am Anschlussstutzen der Hauptleitung. Und die kann einige Meter entfernt im Straßenraum liegen.

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Im Fall des betroffenen Ehepaars liegt die Stelle, an der die Büchemer Straße eingebrochen ist, über zwei Meter vom Haus entfernt etwa in der Mitte der Straße, wie Schellong berichtet. An der Straße seien in den letzten Jahren mindestens vier Häuser neu gebaut worden, es existiere eine regelmäßige Buslinie: „Die übermäßige Beanspruchung durch die schweren Baufahrzeuge und den Busverkehr könnte ja auch zu dem Schaden im Untergrund beigetragen haben.“ Trotzdem würden die Kosten für den Wasserschaden ohne Erläuterung und Vorankündigung auf Grundlage einer Satzung, die keiner kenne, auf die Anwohner abgewälzt. „So kann eine Stadt doch nicht mit ihren Bürgern umgehen“, kritisiert Schellong.