Innenstadt, Sand, SchildgenStandorte der drei neuen Kitas in Bergisch Gladbach stehen fest

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Der Parkplatz am Nittumer Weg in Schildgen.

Auf den Parkplatz am Nittumer Weg in Schildgen soll eine Kita gebaut werden.

Kürzlich wurde bekannt, dass Bergisch Gladbach drei neue Kitas in Modulbauweise errichten will. Nun stehen die genauen Standorte fest.

Die Stadt kämpft mit einem kurzfristigen Ausbauprogramm gegen den Kita-Notstand. Als schnelle Lösung sollen drei Kindertagesstätten in Modulbauweise in der Innenstadt sowie in den Stadtteilen Sand und Schildgen errichtet werden. 190 Kinder sollen auf diese Weise bereits im Kindergartenjahr 2024/25 untergebracht werden. Nach jetzigem Stand fehlen laut Stadtverwaltung im kommenden Kita-Jahr 412 Plätze. Allerdings scheint die Zahl nicht schlüssig. Überbelegungen in den Gruppen und 300 Kinder auf der Warteliste sind nicht mit eingerechnet.

Die genauen Standorte hat die Stadtverwaltung am Donnerstag in einer Pressekonferenz bekanntgegeben. Auf dem 3800 Quadratmeter großen Grundstück an der Jakobstraße befindet sich zurzeit noch eine Flüchtlingsunterkunft. Die neue viergruppige Kita dort in der Nähe des S-Bahnhofs soll Platz für 70 Kinder bieten. In gleicher Größenordnung, ebenfalls mit 70 Kindern in vier Gruppen, wird im Stadtteil Sand geplant – auf der 1700 Quadratmeter großen Wiese angrenzend an den katholischen Friedhof. Am Nittumer Weg in Schildgen soll der 940 Quadratmeter große Parkplatz entwidmet werden: In einer dreigruppigen Kita dort können 50 Kinder betreut werden.

Die Wiese an der Schulstraße im Stadtteil Sand

Die Wiese an der Schulstraße im Stadtteil Sand bietet Platz für eine viergruppige Kita.

Bürgermeister Frank Stein nennt die Kriterien für die Auswahl der Grundstücke: „Sie befinden sich alle drei im Besitz der Stadt und sind ohne die Zwänge von Bebauungsplanverfahren nutzbar.“ Mit dem Bau wird die Schulbau GmbH beauftragt, nicht wie bisher die freien Träger. Der Vorteil: Die städtische GmbH kann vergaberechtlich selbst – ohne zeitraubende Ausschreibung – im Unterschwellenwert in Höhe von 5,3 Millionen Euro pro Projekt agieren. Ein kleines Fragezeichen gibt es aber dennoch: „Die Schulbau GmbH muss Personal einstellen. Aber ich bin sicher, dass dies gelingt“, sagt Stein.

Bürgermeister Stein schließt Bebauung der Lena-Wiese aus

Zu den Kosten gibt es keine Auskunft: „Den konkreten Preis für die Gebäude können wir nicht sagen, da dies im Moment lediglich geschätzt werden kann“, sagt Stadtsprecherin Marion Linnenbrink, „Wir rechnen aber damit, dass kein Gebäude teurer als 5,3 Millionen Euro sein wird.“ Bürgermeister Frank Stein will an der bisherigen Praxis festhalten, freie Träger mit dem Betrieb der Kitas zu beauftragen. Die ersten Gespräche liefen bereits. „Es macht keinen Sinn, eine eigene städtische Struktur aus dem Boden zu stampfen zur Betreuung des Personals einiger weniger Kitas“, sagt er. Allerdings schließt Stein ein Umdenken nicht aus, sollten sich keine Interessenten finden.

Beigeordneter Ragnar Migenda gibt zu: „Den Fehlbedarf können wir nicht in Gänze ausgleichen.“ Er spricht in der Fußballsprache von einem „Anschlusstreffer“ und zählt weitere Projekte auf, die die für berufstätige Eltern belastende Lücke abmildern sollen: die in Bau befindliche Tagesstätte Reiser-Mondsröttchen sowie die neue Kita an der Odenthaler Straße, für die die Ausschreibung laufe. Insgesamt – inklusive der drei neuen Kitas in Schnellbauweise – würden so 350 neue Plätze im Laufe des Jahres 2024 geschaffen.

Ausdrücklich nicht einbezogen in die Planungen ist die „Lena-Wiese“ in Lückerath. „Wir glauben, dass wir ohne die Wiese auskommen“, betont Bürgermeister Frank Stein in dem Zusammenhang. Entlastung könne in dem Bezirk, wo aktuell das Defizit an Plätzen am Größten ist, der Bau einer neuen Kita auf dem Gelände bringen, auf dem die Container-Unterkunft für Geflüchtete steht. Allerdings sei das Projekt aus baurechtlichen Gründen erst in einigen Jahren realisierbar.


Platzvergabe

Den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) bezeichnet Rechtsanwältin Sabrina Fahlenbock als „richtungsweisend“, weil in Frage gestellt werde, inwieweit die derzeitige Platzvergabe zulässig sei. Das OVG habe festgestellt, dass die Stadt nicht auf die Tagespflege verweisen könne, wenn die Kapazitäten in den Kitas erschöpft seien. Die Stadt müsse nachweisen, dass sie alle Plätze in den Kitas nach fairen Kriterien vergeben habe. Die Stadt habe argumentiert, dass die freien Träger selbst über die Vergabe der Kita-Plätze entscheiden würden und sie deshalb keinen Einfluss darauf habe.

Aber das Gericht habe hier gesagt: Die Stadt habe trotzdem die Verantwortung, sicherzustellen, dass die Platzvergabe angemessen erfolge. Dies bedeutet laut Fahlenbock, dass die Stadt entweder selbst ein sachgerechtes Vergabeverfahren durch freie Träger schaffen müsste. Dies dürfte sich aber schwierig gestalten, da die Träger eine Autonomie haben. Oder die Stadt müsse selbst Kitas betreiben. Daher hätten nach diesem Beschluss die Eltern auch dann ein Recht auf einen Kita-Platz, wenn die Kitas unter freier Trägerschaft voll seien. Sie könnten nicht einfach auf die Tagespflege verwiesen werden. (ub)