Am Overather BahnhofDieb klaut geklautes Moped und wird erwischt – Prozess

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Das Amtsgericht in Bergisch Gladbach-Bensberg

Bergisch Gladbach/Overath – „Ein anderer hat das Moped aufgebrochen. Ich war bloß der Depp, der dann erwischt wurde“: Aus den Worten des 24-jährigen Overathers vor dem Bensberger Schöffengericht klingt zwar nur ein begrenztes Maß an Reue, dafür aber eine Menge Selbsterkenntnis.

Gemeinsam mit seinem ein Jahr jüngeren Freund war der heute 24-Jährige am 13. Februar 2020 mit einem gestohlenen Zweirad durch Overath gebrettert, zwar ohne Helm, aber dafür mit viel Spaß. So viel Spaß, dass ein Zeuge die Polizei alarmierte, die bei einer Kontrolle prompt feststellte, dass das Gefährt schon Wochen vorher im Nachbarort Much gestohlen worden war.

Staatsanwalt sieht "Diebstahl mit Waffen"

Da der Beifahrer bei der Spritztour durch die Kleinstadt an der Agger auch noch ein Messer dabei hatte, landeten die beiden wegen „Diebstahls mit Waffen“ vor dem Bensberger Schöffengericht.

Dort versicherten sie aber übereinstimmend, dass sie das Fahrzeug eben nicht gerade erst aufgebrochen hätten. Vielmehr, so gab der Ältere an, habe das Moped unverschlossen am Bahnhof gestanden. Er habe nur den Kickstarter betätigt, der Motor sei angesprungen und er sei losgefahren, denn für den Bus habe er kein Geld mehr gehabt. Den ein Jahr jüngeren Kumpel habe er unterwegs aufgegabelt.

Bestohlene Moped-Eigentümerin entlastet Angeklagte

Ein bisschen klang das zwar wie eine Schutzbehauptung der beiden jungen Männer mit der eben nicht blütenweißen Weste. Allerdings passte die Aussage der bestohlenen 23-jährigen Moped-Eigentümerin aus Much zu der Darstellung. Die junge Frau gab nämlich als Zeugin vor Gericht an, dass ihr Fahrzeug schon Wochen zuvor weggekommen sei. Genauer konnte sie den Zeitpunkt mehr als anderthalb Jahre danach nicht mehr angeben.

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Damit war der „Diebstahl mit Waffen“ vom Tisch. Am Ende kamen die beiden jungen Männer glimpflich davon: Das Verfahren gegen den Jüngeren wurde eingestellt, weil er kurz zuvor wegen einer anderen Sache zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verdonnert worden war, und der selbst ernannte „Depp“ wurde nur wegen Unterschlagung verurteilt.

Für diese Tat und für einen Diebstahl in einem Bergisch Gladbacher Elektrokaufhaus muss er 90 Tagessätze zu zehn Euro, also insgesamt 900 Euro Geldstrafe zahlen.