Längere WartezeitenKreis muss für neue Impfkontrollen Personal umschichten

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1095 Beschäftigte zum Jahresende 2019, 1243 zum Ende 2021: So sieht es bei der Kreisverwaltung und dem Jobcenter zahlenmäßig aus.

Rhein-Berg – Zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten wird es ab Mittwoch in einigen Dienststellen der Kreisverwaltung kommen. Darauf bereitet der Kreis die Bürgerinnen und Bürger in einer Pressemitteilung vor.

Als Grund nennen die Verantwortlichen im Kreishaus notwendige Personalumschichtungen innerhalb der Kreisverwaltung, um die ab Mittwoch in Kraft tretenden einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus zu kontrollieren.

Kontrollieren müssen die Kreise 

Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz müssen alle Beschäftigten ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März einen Nachweis vorlegen über eine vollständige COVID-19-Schutzimpfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Die Kontrolle der Einhaltung hat das Land den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen.

Einige tausend Personen in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen, Rettungs- und Hospizdiensten müssten kontrolliert werden, schätzen die Zuständigen im Kreishaus. „Dies hat zur Folge, dass die zusätzlichen Aufgaben, die wir nun erfüllen sollen, viele Kapazitäten binden werden“, prognostiziert Landrat Stephan Santelmann. Nach bisherigem Sachstand werde die Arbeit circa zehn Vollzeitstellen erfordern.

Umfängliche juristische Kenntnisse notwendig

Da die Nichteinhaltung der Impfpflicht unter anderem Eingriffe in die Berufsfreiheit der Betroffenen bedeuten kann, müssen Mitarbeitende, die für die Kontrolle eingesetzt werden, wie berichtet über umfängliche juristische und verwaltungsorganisatorische Kenntnisse verfügen.

„Die erforderlichen Vollzeitstellen können deshalb nicht mit Quereinsteigern abgedeckt werden, sondern nur mit ausgebildeten Verwaltungsfachkräften besetzt werden“, so Santelmann. Wegen des Fachkräftemangels und der Kürze der Vorlaufzeit gelinge das nur, in dem Mitarbeitende aus anderen Fachämtern hinzugezogen würden.

Zahlreiche zusätzliche Aufgaben 

Erschwerend komme hinzu, dass die Kontrolle nicht die einzige zusätzliche Aufgabe sei, die von Bundes- und Landesebene in der Pandemie an die Kreise übertragen worden sei, so Personaldezernent Klaus Eckl.

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Je mehr Unterstützung der Kreis jedoch durch das Land NRW erhalte, hebt Stephan Santelmann hervor, „desto besser können wir diese erneute Zusatzaufgabe bewältigen“. Andere Länder stellten beispielsweise einheitliche Vorlagen zur Verfügung wie Musteranhörungen, Musterbescheide und ähnliches, so Santelmann kritisch und macht keinen Hehl daraus, dass er sich ein solches „bürgerfreundliches Vorgehen des Landes“ auf In Nordrhein-Westfalen wünsche.