Unfall beim Wechsel des RadiosendersStrafe für groben Fehler am Steuer in Overath

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Der Wagen des geschädigten 46-jährigen Fahrers.

Der Wagen des geschädigten 46-jährigen Fahrers.

Bergisch Gladbach/Overath – Das Bergisch Gladbacher Amtsgericht hat einen 31-jährigen Autofahrer aus Lindlar wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Handwerker war am Morgen des 2. Juni vergangenen Jahres um 7.42 Uhr mit seinem VW auf der Landstraße 284 durch das Sülztal bei Obersteeg auf die linke Fahrbahnseite geraten und mit einem anderen Pkw zusammengestoßen.

Dessen Fahrer (46) erlitt bei dem Unfall so starke Schmerzen, dass er mehrere Tage krankgeschrieben werden musste. Laut Polizei entstanden rund 10.000 Euro Schaden.

Handy-Verdacht nicht bestätigt

Vor Gericht räumte der Handwerker seinen Fahrfehler ein. Er sei für einen kurzen Moment abgelenkt gewesen, weil er nach einem Radiosender gesucht habe. Sein Unfallgegner hatte dagegen den Verdacht geäußert, dass der junge Mann mit seinem Handy gespielt habe. Eine Überprüfung des Gerätes durch die Polizei ergab nach Angaben der Richterin aber keinen Hinweis auf einen derartigen Verkehrsverstoß.

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Insgesamt muss der von seinem Vater und einem Verteidiger zum Prozess begleitete Fahrer 3500 Euro Strafe zahlen, nämlich 70 Tagessätze zu 50 Euro, weil eine frühere Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr mit einbezogen wurde.

Fahrer nimmt das Urteil an

In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung beteuerte der Mann, dass ihm der Unfall sehr leidtue. Er versprach: „Ich werde in Zukunft nicht mehr in Erscheinung treten.“ Das Urteil nahm er sofort an.