Wochenendhaus59 Jahre alter Schwarzbau in Overath soll verschwinden

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Für die Stadtverwaltung in Overath ein klarer Fall für die Abrissbirne: ein Haus in Kirschbaum.

Overath – 59 Jahre hat es bereits auf dem Buckel, das im Jahr 1957 ohne Baugenehmigung errichtete Wochenendhaus  von Josef und Klara  B. (Name geändert) in Kirschbaum. Die Baubehörden haben das zunächst 40, später 60 Quadratmeter große Holzhaus auf den Höhen von Marialinden seit 1968 auf dem Kieker, doch hat es jahrzehntelang Wind, Wetter und Beseitigungsverfügungen der verantwortlichen Kreisverwaltung getrotzt. Jetzt will die mittlerweile zuständige Stadt Overath Nägel mit Köpfen machen und den Abriss gegen den Willen der Kinder der 2010 verstorbenen Klara B. durchsetzen.

Die aber wehren sich ebenfalls  und haben mit dem Verwaltungsrechtler Professor Dr. Heribert Johlen (78) einen Experten an ihrer Seite, der die Sache bestens kennt: „Ich war schon 1970  damit befasst“, erinnert sich der 78-jährige Jurist . In erster Instanz hat das Verwaltungsgericht Köln der Stadt Overath  recht gegeben. Am heutigen Mittwoch befasst sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit dem Fall – und zwar genau jener Senat, der erst kürzlich mit seinem Urteil zum Kürtener Fall Liedtke ein Erdbeben in den Amtsstuben ausgelöst hat. „Das Verwaltungsgericht hat sehr oberflächlich geurteilt“, sagt Jurist Johlen. Eine Berufung habe die erste Instanz gar nicht zugelassen. Diesen Punkt habe das OVG aber bereits korrigiert.

Mehrfache Vergleiche

In Köln hatten die Erben von Klara B. erfolglos darauf hingewiesen, dass die Bauaufsicht das Gebäude jahrzehntelang geduldet habe. Im Laufe der Zeit habe es mehrfach Vergleiche zwischen der Familie und den Behörden gegeben.

Schon 1970 sei vereinbart worden, dass der Kreis das Haus dulden werde, wenn die Abwasserbeseitigung in Ordnung sei, das Haus im Eigentum und in der Nutzung der Eheleute bleibe und nicht „andere Bauwillige auf den angrenzenden Grundstücken  das Haus des Klägers als Berufungsfall benutzen“.  Die Kopplung von  Duldung  und Verhalten anderer Grundstücksbesitzer wurde später wieder aufgehoben.

Schließlich schickte am 25. September 1990, also 33 Jahre nach Errichtung des Gebäudes, der damalige  Overather Gemeindedirektor  Klara B. einen Bescheid über umgerechnet rund 6300 Euro Kanalanschlussbeitrag. 

Danach war jahrzehntelang  Ruhe, doch am 16. April 2012, zwei Jahre nach dem Tod von Klara B.,  versuchte die inzwischen für die Bauaufsicht zuständig gewordene Stadt Overath Tabula rasa zu machen  und schickte Ordnungsverfügungen und Zwangsgeldforderungen an die Erben, die Geschwister Stefan und Gabriele B. Diese wiederum forderten, die Stadt solle ihnen endlich eine Baugenehmigung schicken.   Mit den Jahren sei die übrige Bebauung in Kirschbaum an das Holzhaus herangerückt. Auch hätten sich die Behörden nach mehr als fünf Jahrzehnten ganz offenbar mit dem Gebäude „abgefunden“. Und schließlich grenze das Haus direkt an den Wald, so dass weitere neue Gebäude an der Stelle nicht zu befürchten seien. 

Die 11. Kammer des Kölner Verwaltungsgerichts ließ sich durch diese Einwände indes nicht  beeindrucken. Das Haus liege weiterhin im Außenbereich, könne nicht genehmigt werden und verletze öffentliche Belange, so die Argumentation. Mit dem Tod der Mutter sei die Voraussetzung für eine weitere Duldung entfallen. Und schließlich sei der teuer bezahlte Kanalanschluss für die Frage, ob das Grundstück bebaut werden dürfe, ohne Belang.

Im Münster wird sich heute Mittag zeigen, wie die Oberrichter die Sache sehen. Ein eigenes Bild von der Örtlichkeit hat sich der Berichterstatter des Senats bei einem Ortstermin bereits gemacht.   Aktenzeichen: 7 A 1366/14 (Baugenehmigung) und 7 A 1367/14 (Beseitigungsanordnung)