56-jähriger Rösrather bedroht 25-Jährige2000 Euro Strafe für verbalen Amoklauf

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Ein älterer Mann bedient ein Smartphone. (Symbolfoto)

Bergisch Gladbach/Rösrath – Nach einem verbalen Amoklauf hat das Bergisch Gladbacher Amtsgericht einen 56-jährigen Handwerker aus Rösrath wegen Bedrohung und Beleidigung zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte eine 25-jährige Frau, die er im Internet kennengelernt hatte und die nach einmaligem Sex nichts mehr von ihm wissen wollte, mit Sprach- und Textnachrichten übelster Natur verängstigt. Sein zur Übermittlung der Horror-Botschaften genutzter Tablet-Computer wurde eingezogen.

Dass die Strafe nicht höher ausfiel als die vom Staatsanwalt am Ende geforderten 50 Tagessätze à 40 Euro hat der bisher nicht vorbestrafte Mann wohl seiner Einsicht zu verdanken. „Ich hätte das nicht tun dürfen“, bekundete er, nachdem der Staatsanwalt die via Whatsapp übermittelten Sprach- und Textnachrichten vom 14. und 15. Februar 2020 auszugsweise zitiert hatte.

Verstümmelung der Genitalien angedroht

In diesen Botschaften beschimpfte der Angeklagte die junge Frau als „Straßennutte“, was noch die mit Abstand harmloseste Bezeichnung war, und er drohte ihr unter anderem an, ihre Genitalien zu verstümmeln. Das habe er woanders bereits einmal getan und man sei ihm nicht auf die Spur gekommen.

Richter Ertan Güven fragte den Mittfünfziger, was er sich dabei gedacht habe, sich zunächst mit der minderbegabten jungen Frau, die sich schlecht ausdrücken könne und die vom Alter her seine Tochter sein könne, einzulassen und ihr anschließend solche Nachrichten zu schicken.

Zeugin erscheint nicht zur Verhandlung

Zu seiner Verteidigung gab der Angeklagte an, dass auch die junge Frau ihm böse Nachrichten mit Drohungen geschickt habe, die aber in der Anklage nicht wiedergegeben seien – und die im Übrigen weder auf seinem Tablet noch auf dem Smartphone der Frau aufzufinden gewesen seien, wie der Richter ergänzte.

Die junge Frau selbst, die eigentlich als Zeugin hätte gehört werden sollen, erschien zu der Gerichtsverhandlung nicht; mit Rücksicht auf die besonderen Umstände des Falles verzichtete der Richter auf ein Ordnungsgeld gegen sie.

Täter akzeptiert Strafforderung als "gerecht"

Der Staatsanwalt beantragte schließlich 2000 Euro Geldstrafe, und der anwaltlich nicht vertretene Angeklagte antwortete in seinem letzten Wort: „Das würde ich akzeptieren, das ist gerecht.“ Auch mit der Einziehung seines Tablets erklärte er sich schweren Herzens einverstanden.

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In der Urteilsbegründung wies der Richter darauf hin, dass der Angeklagte ein 25-jähriges Mädel, das er über die sozialen Medien kennengelernt habe, in Todesangst versetzt habe: „Das geht so gar nicht.“ Der Angeklagte versprach dem Juristen noch während der Urteilsbegründung: „Es wird nicht wieder vorkommen. Diese Lehre habe ich gezogen.“