Bahnhof in BergheimGericht kippt Bebauungsplan für geplantes Einkaufszentrum

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Noch wird gebaut am Einkaufszentrum. Doch das Oberverwaltungsgericht hat nun den Bebauungsplan gekippt.

Noch wird gebaut am Einkaufszentrum. Doch das Oberverwaltungsgericht hat nun den Bebauungsplan gekippt.

Bergheim – Das größte Bergheimer Bauprojekt seit Jahren, das Einkaufszentrum am Bahnhof, hat einen erheblichen Dämpfer erhalten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat im Rahmen einer Normenkontrollklage von Dr. Hans Hermann Holstege den Bebauungsplan per einstweiliger Anordnung außer Vollzug gesetzt. Heißt: Das Vorhaben hat zurzeit keine gültige Rechtsgrundlage. Eine endgültige Entscheidung soll im Hauptverfahren fallen.

Das OVG bemängelt vor allem, dass die Stadt im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans die möglichen Lärmquellen allesamt isoliert betrachtet hat, anstatt den zu erwartenden Lärm von Zügen, Autos und Einkaufszentrum zusammenzuzählen. Das sei „nicht mehr zulässig“, heißt es in der Urteilsbegründung.

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Das Grundstück von Holstege, einem Nachbarn des Vorhabens, sei „von möglicherweise gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen“ betroffen. „Die Außervollzugsetzung des streitigen Bebauungsplans ist im Interesse des Antragstellers dringend geboten“, heißt es weiter. So sei nun möglich, dass die Stadt entweder den Bebauungsplan im Sinne Holsteges ändere oder die Baugenehmigung zurücknehme.

Urteil unterschiedlich bewertet

Stadt und Kläger werten das Urteil nun ganz unterschiedlich. Während das Ehepaar Holstege einen sofortigen Baustopp erwartet und diesen über die Kommunalaufsicht beim Kreis durchsetzen will, sieht die Stadtverwaltung zunächst einmal keinen Anlass, das Bauvorhaben zu unterbrechen. Denn: Die Baugenehmigung für das Einkaufszentrum ist in einem zweiten Verfahren zwischen Holstege und Stadt nicht beanstandet worden.

„Die Baugenehmigung hat Bestand, das ist die gute Nachricht“, sagt Bürgermeister Volker Mießeler. Die Arbeiten am Bahnhof, deren Abschluss für Ende 2019 vorgesehen waren, sollten demnach fortgesetzt werden. „Wir werden in das Bebauungsplanverfahren noch mal einsteigen müssen. Den Bebauungsplan für das Projekt kann man heilen, und das werden wir.“

Dem Rhein-Erft-Kreis liegt das Urteil noch nicht vor, und die Behörde ist auch noch nicht beteiligt in dem Verfahren. Aber: „Wir gehen davon aus, dass sich die Stadt Bergheim als Bauaufsicht einer einstweiligen Anordnung des Oberverwaltungsgerichts nicht widersetzt“, sagt Pressesprecher Simon Schall.

„Es ist traurig, dass es so weit kommen musste“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzende Fadia Faßbender. „Die Stadt hätte früher auf die Bedürfnisse der Anwohner Rücksicht nehmen sollen.“ Das Urteil des OVG solle ernst genommen werden. „Das kann nicht ohne Folgen bleiben.“