Hundekot, Grillhütten, HausnummernSo sieht der neue Bergheimer Bußgeld-Katalog aus

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InnenstadtBergheim

Die alte Bergheimer Stadtordnung läuft nach 20 Jahren aus.

Bergheim – Der Ausschuss für Feuerwehr, Ordnung und Rechnungsprüfung hat eine neue Bergheimer Stadtordnung beschlossen. Die bisherige „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Kreisstadt Bergheim“ läuft nach 20 Jahren aus. Der Stadtrat muss die Verordnung am kommenden Montag noch absegnen.

Unter anderem sieht die neue Stadtordnung vor, dass Grillhütten nicht ohne Vereinbarung genutzt werden dürfen. Ein Verstoß kostet 55 Euro. Hundehalterinnen und Hundehalter sind zudem der neuen Verordnung nach verpflichtet, Tüten oder andere Behältnisse dabei zu haben, um Hundehaufen zu entfernen. Wenn das Ordnungsamt oder die Polizei das verlangt, müssen die Hundehalter nachweisen, solche Behältnisse bei sich zu haben. Ein Verstoß kostet 15 Euro

Bergheim: Hausnummern müssen sichtbar sein

Eigentümer müssen ihre Grundstücke rattenfrei halten, bei Wohnungseigentumsgemeinschaften ist der Verwalter zuständig. Geschieht dies nicht, werden 500 Euro Bußgeld fällig.

Die neue Verordnung sieht außerdem vor, dass Hausnummern aus wetterfestem Material bestehen müssen. Ziffern und Buchstaben müssen sich farblich deutlich vom Untergrund abheben und mindestens zwölf Zentimeter hoch sein. Erlaubt sind außerdem beleuchtete Hausnummern dieser Größe. Halten Eigentümer die Vorgaben nicht ein, sind 40 Euro fällig.

Vorschriften für Feuer

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Ebenfalls neu geregelt sind die Vorgaben dafür, was vor Entzünden eines Brauchtumsfeuers bei der Bergheimer Stadtverwaltung anzugeben ist. Unter anderem müssen die verantwortlichen Personen, die Höhe der Flammen und das zu verbrennende Pflanzenmaterial benannt werden. Außerdem muss das Feuer 100 Meter von Gebäuden entfernt sein, in denen sich Menschen aufhalten, und 25 Meter von anderen baulichen Objekten. Zu öffentlichen Verkehrsflächen ist ein Abstand von 50 Meter zu wahren, zehn Meter sind es bei befestigten Wirtschaftswegen.